In Deutschland kommt einem hier das Fernabsatzgesetz sehr entgegen.
Ich habe es auch so gemacht, dass ich nach einigem Vergleichen ein passendes Auto gefunden hatte. Dieses war auch ein paar Hundert km entfernt und ich konnte arbeitsbedingt erst in ein paar Tagen dorthin fahren.
Kaufvertrag habe ich trotzdem fertig gemacht und unterschrieben zurück an den Händler gefaxt. Dieser hat mich auch ordnungsgemäß über mein Widerrufsrecht aufgeklärt. Wäre ich also vor Ort nach der Probefahrt nicht mehr überzeugt gewesen, wäre ich vom Kauf zurückgetreten.
VG
CHristoph