Beiträge von dreini1985

    Ich habe meine Software auch vollständig deinstalliert und in den Kaufvertrag reingeschrieben das er mal für kurze Zeit Software hatte. Eigentlich habe ich ja eh nur eine Logfahrt damit gemacht. Mehr spas hatte ich nicht an der Software. Und ansonsten lasse ich den TÜV nochmal vor dem Verkauf komplett erneuern damit der eventuelle Käufer dann alles Safe hat. Mit Kaufvertrag, der Bestätigung der Deinstallation (vor Tüv Erneuerung und anschließend positivem Tüv wird in Zukunft auch keiner mehr was sagen. Denke das ist wieder mehr Panikmache als alles andere.

    Auch hier ein kurzes Video zum Sound des MPPSK im 340i im Tunnel. Für den ein oder anderen der sich unschlüssig ist wie sich der Wagen anhört nach einem eventuellen Umbau.

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    Da häufig Fragen zum Klang des MPPSK aufkommen, hier ein Video im Tunnel.

    Poste das Video ebenfalls im MPPSK Thread.

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    Komplett deinstalliertes MHD sollte keinerlei Probleme beim TÜV machen. Hätte man ja auch für die Rennstrecke installieren und anschließend entfernen können. Sehe da kein Problem drin.

    Vor allem weil er dann wieder Serie ist.

    Baut man seinen Wagen nach einem Umbau wieder zurück, bekommt man auch Tüv weil er wieder im Ursprungszustand ist.

    Folgende Antwort kam:

    folgende Rückmeldung habe ich aus der BMW Fachabteilung für Fahrzeugdokumente erhalten:

    Das COC Dokument beschreibt den Zustand des Fahrzeuges „am Bandende“ (gesetzliche Anforderung der EU), können / dürfen wir als Hersteller kein COC mit einen Zubehörpaket ausstellen.

    In Deutschland werden auch bei Eintragungen von typgenehmigten Änderungen (z.B. mittels Auszug aus der Typgenehmigung) die Variante und Version des Fahrzeugs in den Fahrzeugpapieren ZB I und II nicht verändert, sondern „nur“ die geänderten technischen Eigenschaften eingetragen.

    In Frankreich werden teilweise die Variante / Version der genehmigten Zubehörversion eingetragen. Aber ein anderes COC wird auch dort nicht ausgestellt.


    Also Pustekuchen. Habe das dem Käufer mal weitergegeben. Mal sehen was die französischen Behörden jetzt machen.

    Rückmeldung kommt wenn ich was zu berichten habe.

    München hat mich an den Händler verwiesen. Nachdem ich dann schrieb das es eigentlich nicht akzeptabel ist mich immer an andere zu verweisen und wenn die WLTP Angabe nicht korrekt wäre das dann alles mögliche so schnell wie möglich geändert werden würde, schrieb man mir das man mir in anderen Sachen gerne helfen könne, aber meine Argumentation nichts daran ändert, dass ich mich an den Händler wenden soll.

    Der Händler sitzt in Syke. Zu weit weg.

    Habe meinen Servicepartner kontaktiert und das Problem geschildert, Ur mit der Begründung das ich selber umziehe. Ist aber nebensächlich und ändert nichts am Problem der Zulassung in Frankreich.

    Es interessiert ihn selbst und es wurde irgendein Antrag an Bmw gestellt. Welcher genau, sagte mir die Dame am Telefon nicht, aber er scheint wenigstens etwas zu versuchen.