habe ich 09/24 mit 20tkm angefangen
und genau deshalb ist dein ablauf auch 9/25 und das ist völlig legetim und rechtens.
kfz haftpflichtverträge sind grundätzlich 1verträge mit einjähriger laufzeit weil gesetzliche pflichtversicherungen
unterjähriger ablauf und auch unterjährige zahlweisen sind reine kulanz der versicherer. verpflichtet sind sie dazu nicht.
ablauf = beginn + 1 jahr handhaben viele versicherer so. axa, allianz z.b.
in vielen onlinerechnern kann man die hauptfälligkeit auf den 01.01. ändern (bei vertragsabschluß) aber weil viele eben nicht richtig lesen und immer schnell schnell machen is dann eben nix mit kündigen zum 31.12.
gruß vom makler