Ja, ist dann nur die Frage wie viel dB in der Polizeikontrolle gemessen werden. Wenn die 90 dB plus 5 dB Toleranz gerissen werden, ist die Eintragung auch hin.
Bei einer eingetragenen Downpipe und eingetragener Standardleistung (240/265kw) wird die Polizei auch eine Leistungsmessung durchführen wollen. Weil die Polizei davon zu überzeugen, dass man die Downpipe nur zur Entlastung des Turbo und für eine andere Klangart eingebaut hat, könnte ich mir schwierig vorstellen.
Wenn man die Leistungssteigerung >265kw einträgt, kann ich mir vorstellen, dass die ursprünglich geltende Fahrgeräuschmessung (50km/h) und Standgeräusch von 90 dB eh nicht mehr gilt und die Eintragung deshalb auch hinfällig ist.
Leistungssteigerung, Downpipe und MPPSK hat nun mal nie jemand Fahrgeräuschmessung gemacht und MPPSK darf ja an sich kein TÜV-Prüfer mehr eintragen. Bestandsschutz wäre ja bei nachträglicher Modifikation auch weg.
Sofern ich mal angehalten werden sollte, werde ich mich auf jeden Fall sehr leise nur gegenüber Polizisten verhalten. Ist ja an sich nur Glück, dass BMW 2016/2017 den Klappenauspuff zugelassen bekommen hat.