Hi
Leicht OT: habe vor gut einem Jahr beim E91 die AGR Rate 'minimieren lassen' vom
Gilt das mit dem "neuerdings" akzeptabelen höheren Werten für den Frischluftanteil auch für den N47D20(A) (Euro 4 Versionvon 11.2007 im VFL E9x ):) ?
Lohnt sich da neuerliches Setzen des Maximalwerts ("1,5" oder hier anders) und wenn ja: ab welchem I-Level?
Danke & Gruß