Leistungen verwehren kann die Versicherung eigentlich grundsätzlich nur bei Kaskoschäden. Bei Haftpflichtschäden geht das nicht, da kann sie nur bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln in Regress gehen.
In jedem Fall kann sie aber Versicherungsbeiträge nachfordern, auch bei kleineren Abweichungen der Kilometerleistung. Gibt wahrscheinlich Versicherungen die da sehr pingelig sind, andere eher großzügig.