Kurzfassung ist im Prinzip, dass der Polizist nicht wusste, dass die Serienbereifung nicht zwingend im Fahrzeugschein stehen muss - darin steht nämlich nur genau eine Rad-/Reifenkombination. Alle weiteren Serienbereifungen sind z.B. in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung zu finden, die ich aus dem Grund als Kopie auch immer im Fahrzeug mitführe. Das Fahrzeug wurde daraufhin stillgelegt, obwohl es die 19" Serienbereifung des M4 montiert hatte und das Gewindefahrwerk korrekt eingetragen war, weil im Schein eben nur eine 18" Bereifung aufgeführt wurde.
"Immerhin" durfte er mit dem Wagen noch nach Hause fahren, ich hab den Eindruck dass inzwischen einfach sofort zum nächsten TÜV abgeschleppt wird, was natürlich mit erheblichen Kosten (Abschleppen, Taxi/Hotelübernachtung, etc.) einhergeht. Die kann man sich zwar wieder einklagen, aber wenn so ein scheiß nur passiert, weil der Polizist keine Ahnung hat (was hier ganz offensichtlich der Fall war), dann ist das schon echt zum kotzen...