Die Angel Eyes werden definitiv nachts stark blenden, denn im Gegensatz zum Abblendlicht leuchten die "überall" hin.
Beiträge von Organized
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Die Geräuschmessung ist laut Gutachten des MPPSK nach ECE-R51.02 durchgeführt wurden. Das ".02" interpretiere ich hier als "Änderungsserie 02", daher entspricht dies diesem Dokument: https://eur-lex.europa.eu/lega…EX:42007X0530(02)&from=DE
In Anhang 3 ist beschrieben, wie die Messung durchzuführen ist.
Bezogen auf die Fahrgeräuschmessung lautet es in Kapitel "3.1.2.4. Fahrzeuge mit automatischem Getriebe", bzw. genauer "3.1.2.4.2. Fahrzeuge mit manuell betätigtem Gangwahlhebel mit x Stellungen", genauer "3.1.2.4.2.2. Stellung des manuell betätigten Gangwahlhebels":
Zitat von ECE-R51.02, Anhang 3, Kapitel 3.1.2.4.2.2.Die Prüfung ist mit der vom Hersteller empfohlenen Stellung des Gangwahlhebels für die Normalfahrtdurchzuführen. Von außen beeinflusstes Zurückschalten (zum Beispiel„kickdown“) ist auszuschließen.
Den Fahrmodus, der beim Fahrzeugstart eingestellt ist, würde ich jetzt mal als die "vom Hersteller empfohlenen Stellung des Gangwahlhebels" interpretieren. Der Fahrerlebnisschalter beeinflusst maßgeblich das Schaltverhalten des Getriebes, daher zähle ich auch ihn zum "Gangwahlhebel" hinzu.
Für die Standgeräuschmessung lautet es in Kapitel "3.2.5.2. Aufstellung und Vorbereitung des Fahrzeuges":
Zitat von ECE-R51.02, Anhang 3, Kapitel 3.2.5.2.Das Fahrzeug ist in der Mitte des Prüfgeländes aufzustellen, wobei sich der Gangwahlhebel in Leerlaufstellungbefindet und die Kupplung eingerückt sein muss. Ist dies aufgrund der Bauart des Fahrzeuges nicht möglich,so ist es entsprechend den Angaben des Herstellers über die Prüfung des Motors bei stehendem Fahrzeug zuprüfen. Vor jeder Messreihe ist der Motor nach den Angaben des Herstellers auf normale Betriebsbedingungen zu bringen.
Ist das Fahrzeug mit automatisch gesteuerten Lüftern ausgestattet, so darf bei den Messungen des Schallpegelsnicht in die Schaltautomatik eingegriffen werden.
Auch hier würde ich die "normalen Betriebsbedingungen" entsprechend interpretieren, dass dieser Zustand nach einem Motorstart erreicht ist. Vorrausgesetzt natürlich, dass das sich das Fahrzeug auf Betriebstemperatur befindet.
Des weiteren gibt es noch ein "Messverfahren B", welches in Anhang 10 beschrieben wird. Dort lautet es zur Standgeräuschmessung in Kapitel "3.2.5.2. Aufstellung und Vorbereitung des Fahrzeugs":
Zitat von ECE-R51.02, Anhang 10, Kapitel 3.2.5.2Das Fahrzeug ist in der Mitte des Prüfgeländes aufzustellen. Der Gangwahlhebel muss sich in Leerlaufstellungbefinden, die Kupplung muss eingerückt sein. Ist dies konstruktionsbedingt nicht möglich, so ist das Fahrzeugnach den Angaben des Herstellers für die Prüfung des Motors bei stehendem Fahrzeug zu prüfen. Vor jederMessreihe ist der Motor nach den Angaben des Herstellers auf normale Betriebsbedingungen zu bringen.
Ist das Fahrzeug mit automatisch gesteuerten Lüftern ausgestattet, so darf bei den Messungen des Schallpegelsnicht in die Steuerautomatik eingegriffen werden.
Ist eine Motorhaube oder Motorraumabdeckung vorhanden, muss sie geschlossen sein.
Ich bin allerdings kein Rechtsanwalt und kann Gesetzestexte daher nur Laienhaft interpretieren. Meine Interpretationen können also auch Quatsch sein -
Der Felgenschutz bringt sowieso nur etwas bei ganz leichten Bordsteinkontakten, z.B. beim seitlichen Einparken.
Wenn man z.B. versucht im spitzen Winkel einen Bordstein hoch zu fahren (also trotz Kontakt weiter in diese Richtung lenkt), dann hilft keine FSL der Welt etwas
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Die Michelin Pilot Sport 4S in 19" werden mit Felgenschutzleiste verkauft - ob die auch über das Felgenhorn hinaus reicht, werde ich in ein paar Tagen sagen können
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Alternativ zu Bitlocker (nutze ich auf dem Laptop auch) gibt es noch einen Fork von TrueCrypt, nämlich VeraCrypt.
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Dass Bremsscheiben bei längerer Standzeit anfangen Flugrost anzusetzen ist normal. Dies kann durch äußere Umstände auch deutlich beschleunigt werden, z.B. nach dem Besuch in der Waschanlage. Hier reichen schon wenige Minuten, damit sich sichtbarer Flugrost bilden kann! Das kann man aber problemlos wieder wegbremsen - natürlich kontrolliert und in einer sicheren Umgebung, also bevor man sich damit auf öffentliche Straßen begibt.
Ehrlich gesagt sieht es auf dem Bild aber so aus, als wären hier die falschen Bremsbeläge verbaut gewesen? Normalerweise liegen die Bremsbeläge nämlich auf der gesamten Fläche der Bremsscheibe an, bei dir wurde ganz deutlich sichtbar nur etwas mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fläche genutzt. Dass die Bremsleistung da zu wünschen übrig lässt, ist natürlich klar.
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Ist zwar OT, aber naja
So wird es meines Wissens auch bei Passwörtern gemacht (oder kann gemacht werden, wenn es nicht in Klartext gespeichert werden soll und es nur dem Ersteller bekannt sein sollte). Es wird ein Hash erzeugt, für das Passwort. Dieser wird gespeichert und nicht das Passwort. Gibt man ein Passwort ein, muss der dazu errechnete hash mit dem gespeicherten übereinstimmen. Ich weiß nun nicht, wie hoch die Chance ist, ein zweites Passwort zu finden, was den gleichen errechneten Hash hat.So habe ich mir das mal erklären lassen.
Das passt soweit schon ganz gut. Ergeben zwei verschiedene Ausgangsdaten einen identischen Hash, so spricht man von einer Kollision. Je nachdem, welcher Hash-Algorithmus verwendet wird, sind solche Kollisionen sogar schon bekannt: MD5 Kollision Aus diesem Grund sollte MD5 schon seit Jahren nicht mehr zur Generierung von Passworthashes verwendet werden. Es spricht jedoch noch ein weiterer Grund gegen MD5: es gibt gigantisch große "Rainbow-Tables". In diesen Tabellen werden Zeichenfolgen und deren Hashes abgespeichert. Erbeuten Hacker nun die Passwort-Hashes, so können sie die Hashes mittels Rainbow-Tables ganz einfach zurück ins Passwort übersetzen. MD5 ist hier problematisch, da dieser Algorithmus (für heutige Computer) sehr schnell durchläuft -> man kann pro Sekunde etliche Tausend Einträge in die Rainbow-Table generieren.
Dagegen gibt es allerdings ein wirksames Mittel: Salz Also auf englisch "salt". Dies ist eine Zeichenkette, die dem Passwort zusätzlich angehanden wird. Aus dem Passwort "passwort123" wird dann nicht direkt der Hash erzeugt, sondern es wird z.B. "5z62wxc28r1" angehangen. Der Hash wird also für "passwort1235z62wxc28r1" generiert -> diese Zeichenfolge ist länger und daher ist die Wahrscheinlichkeit ihrer Existenz in einer Rainbow-Table geringer. Der Salt kann dem Hacker ruhig bekannt sein - denn er nützt ihm nichts
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Für die Felgen die ich mir für den Sommer zulegen möchte (OZ Hyper GT) finde ich sogenannte "GUTACHTEN zur ABE Nr. nnnnn nach §22 StVZO" im Netz. Dort ist mein Modell mit der passenden Reifengröße aufgeführt, alle Auflagen werden erfüllt. Es ist nicht der Zusatz A01 (Eintragung erforderlich) aufgeführt.
Eine ABE kenne ich so:
[Blockierte Grafik: https://img.yumpu.com/25511759/1/500x640/allgemeine-betriebserlaubnis-abe.jpg]Dieses "Deckblatt" gibt es in den Dokumenten die mir vorliegen aber nicht. Diese sehen nämlich so aus:
[Blockierte Grafik: https://img.yumpu.com/9148983/1/500x640/gutachten-zur-abe-nr-45566-nach-22-stvzo-anlage-3-zum-.jpg]
Ist dieses "Gutachten zur ABE" nun ausreichend, oder muss ich die ABE selbst auch mitführen? Die finde ich nämlich nirgendwo
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Ich habe das Kartenupdate mit dem Tool auf einen 128GB NTFS formatierten Stick packen können - ohne Probleme
Du musst die Dateien gar nicht auf "bit-Ebene" (wenn, dann eher Byte ) vergleichen. Es reicht, wenn du von den Referenzdaten und deinen Daten Hashes bildest, z.B. SHA1. Damit kannst du in windeseile die voneinander abweichenden Dateien erkennen und diese dann ggf. im Hex-Editor analysieren.
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Gibt es Erfahrungswerte, wann mit 2020-1 zu rechnen ist?