Beiträge von DaveBS

    Das war das erste und letzt mal bei BMW Felske in Braunschweig. Dann fahre ich lieber ein paar Km mehr beim nächsten mal.
    Wieviele GB schieben die auf die karre, bitte

    Ja der Händler ist richtig cool. Update läuft seit 9:50. Jetzt zeigt das Gerät noch 1,5 stunden an. Von den versprochenen Max. 6 Stunden war dann einfach gelogen... Als ob ich als Kunde keine Termine hätte.
    :cursing:

    Meinung, Ansichten und persönliche Einschätzingen helfen wenig wenn dir mal einer hinten drauf fährt und deine Beleuchtungsanlage nicht regelkonform ist.


    Da gebe ich Dir völlig Recht! Deswegen wollte ich es ja auch wissen

    Das hat einzig und allein diesen Grund; fällt die Beleuchtung aus, ist das Fahrzeug trotzdem noch erkennbar!


    Ja das mag sein. In dem Paragraphen steht aber nix von einer Mindestgröße. zusätzlich sind, meiner Meinung nach, welche in den Rückleuchten verbaut.
    Aber mal sehen was BMW dazu sagt :rolleyes:

    Frag einfach bei BMW, dem KBA oder sonst einer Stelle nach die hier die Vorgaben stellt.


    Beim aktuellen Sparkurs von BMW ist es naiv zu glauben sie würden welche verbauen weils spitze aussieht - man hat sich auch LED-Blinker gespart.


    In meinen Augen eine sinnlose Diskussion ohne jemanden zu haben der die Regelungen klar kennt.


    Die Regelung steht ja grundsätzlich weiter Oben... Die Auslegung ist hier die Frage

    Wären Reflektoren die auch ihre Funktion als sollches erfüllen in den Rückleuchten verbaut, hätte sich BMW wohl die seperaten gespart.


    Design-Gründe, Soll cool aussehen... wollte nur wissen wie Ihr den Rechtstext in verbindung mit dem F30/31 seht

    §53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler


    (...)


    (4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. ...; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. ... Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.


    Es liest sich so, als ob 2 Reflektoren (recht/links) verbaut werden müssen. Sind das unten im Rückstrahler keine? (siehe Bild)



    Was meint Ihr dazu?