hier der Unterschied beim Abrollumfang.
Die Reifengrößen sind e9X Größen.
Denke dass es nur mit zerrerei und gutwill von einem Prüfer eingetragen werden würde.
Eigentlich muss eine Tachoangleichung durchgeführt werden wobei alle anderen Größen ausgetragen werden.
1% Größer und 3% kleiner ist in D mehr oder weniger die Toleranz. Kommt eben auf den Prüfer an.
Danke genau daran wird es wahrscheinlich scheitern wobei ich gerade die Antwort bekommen habe das ein Gutachten dabei ist für den F30/31. Warte jetzt noch auf eine Antwort ob ich es vorab bekomme Lade ich dann hoch...