Moin,
ich glaube das Thema wurde doch hier schon ein paar mal durchgekaut ?
Also .... wenn ein Bauteil eine ABE hat, die man mitführen muss, dann bedeutet es
daß diese ABE sich immer auf ein serienmässiges Auto bezieht.
z.B. eine ABE für einen Sportendtopf hätte nur Gültigkeit, wenn die Abgasanlage
ansonsten serienmässig geblieben ist. Das Ganze bezieht sich immer auf eine
Baugruppe (Abgasstrang, Antrieb, Fahrwerk, Karosserie usw.)
ABEs können also nicht miteinander kombiniert werden, da wäre dann eine
Abnahme beim TÜV wichtig.
Die HJS Downpipe hat KEINE ABE sondern ein E-Prüfzeichen und gilt regulär als
reines Ersatzteil, man braucht also keine Extra-ABE dafür mit sich führen.
Folgedessen könnte man sich also sehr wohl einen Sportschalldämpfer dazubauen,
weil man keine ABEs miteinander kombiniert.
Aaaabbberrrr ..... wenn die Karre insgesamt zu laut wird, dann ist die Geschichte
trotzdem nicht mehr erlaubt.
Beide Bauteile, der Sportschalldämpfer wie auch die Downpipe, bewirken schon
erheblich mehr Lautstärke. Bei der Downpipe kann ich das bestätigen, ich fahre
selber eine HJS und das ist schon deutlich heftiger geworden.
In Kombination mit dem Sportschalldämpfer soll es ja richtig brutal klingen, hab
es aber noch nie live gehört.
Ob nun erlaubt oder nicht, die Frage ist ob man sich das antun möchte bei
jeder Strassenverkehrskontrolle mit dabei zu sein, oder den Hass der Nachbarschaft
auf sich zu ziehen, muss man für sich selbst entscheiden
Wenn du dich zwischen den beiden Dingen entscheiden willst, würde ich eher
die Downpipe empfehlen.
Mit dieser hast du schon mal definitiv mehr Sound, aber du entlastest auch den
Turbolader thermisch. Mit modifizierter Software bekommst du auch Mehrleistung,
aber auch generell wird der Motor drehfreudiger und williger.
Beide Komponenten für sich alleine sind kein Problem was Legalität angeht.
Man bekommt aber auch beides abgenommen, ist so ein wenig "Grauzone".
Ich hoffe ich habe es so richtig wiedergegegben