Das Problem ist halt, wenn es in der Gesamtheit am Ende doch wieder zu laut wird, also
lauter als die eingetragenen dB im Fahrzeugschein.
Grundsätzlich dürfte aber ein ECE Teil in Kombination mit einer ABE nie ein Problem geben.
Eine ABE richtet sich, wie du schon sagst, an ein sonst serienmässiges Fahrzeug. Verbaue ich nun ein Teil mit einer ABE,
ist das Fahrzeug nicht mehr serienmässig. Das angebaute Bauteil ist aber erlaubt, weil du eine ABE dazu besitzt.
Die ABE musst du mitführen, als Nachweis.
Änderst du nun ein weiteres Bauteil, welches auch eine ABE besitzt, dann wird beides in Kombination ungültig, da sich
das Fahrzeug zuvor nicht mehr im serienmässigen Zustand befand.
ABEs können also nicht einfach durch mehrfachkombinieren immer weiter "upgegradet" werden.
Eine ECE Nummer besagt aber, daß das Fahrzeug sich mit Einbau des ECE-Bauteils immer noch in einen serienmässigen
Zustand befindet. Es muss hierbei entgegen einer ABE auch kein Extra-Papier mitgeführt werden.
Das ECE Bauteil ist wie ein Reparaturteil anzusehen. Somit würde für den Verbau eines weiteren Bauteils, das nun eine ABE besitzt,
kein Problem bestehen. Durch die ECE Nummer hat sich die Serienmäßigkeit des Fahrzeug nicht geändert.
Ein Beispiel:
Spurplatten haben eine ABE ...... dann darf ich die einfach so anbauen, sofern das Auto serienmässig ist.
Mitführen der ABE als Bescheinigung ist Pflicht. Soweit kein Problem.
Nun werden andere Felgen zu den Spurplatten montiert. Auch die Felgen haben eine ABE.
Jetzt gibt es ein Problem. Die ABE der Spurplatten und der Felgen gilt nicht mehr, denn beide ABEs beziehen sich
auf einen zuvor serienmässigen Zustand. Die Kombination von beiden Bauteilen muss durch eine Begutachtung
und Eintragung abgenommen werden. Beide Hersteller haben so etwas in ihren ABEs nie freigegeben.
Anders wäre es, wenn die später montierten Felgen eine ECE Nummer besäßen. (keine Ahnung ob es sowas überhaupt gibt
).
Jedenfalls würden die Felgen als Austauschteil gewertet, die das Auto immer noch als serienmässig belassen.
Es bräuchte bei ECE Nummer auch kein Extra Nachweisdokument mitgeführt werden.
Die Spurplatten und deren ABE behielten weiter Gültigkeit. Die Kombinations aus Spurplatten und Felgen dürften ohne
Extra-Eintragung gefahren werden. Praktisch existiert sowas aber nicht (hab ich noch nie gesehen) und soll nur als Beispiel dienen.
Natürlich darf auch nicht mit Tricks und dem Ziehen aller rechtlichen Register so weit "optimiert" werden, daß die Eckdaten aus
den Fahrzeugpapieren nicht eingehalten werden. Mit reinen ECE Teilen wird das auch kaum möglich sein.
Aber ich gebe dir natürlich Recht wenn du schreibst daß man nie sicher sein kann, ob sich doch nicht jemand an
solchen Kombinationen stört.