...seeehr schick!
Beiträge von Fazerfahrer
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...wie Hendric schon geschrieben hat, einfach ohne Unterlage. Darüber hinaus haben wir das Kennzeichen nur geklebt, damit hast Du keine Löcher welche später mal stören könnten.
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...schau mal bei https://www.autouncle.de/ . Da kannst Du sehen wie lange der Wagen schon angeboten wird und wie die Preisentwicklung war.
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Hallo,
Im Z4 Bereich sehr bekannt und oft genutzt.
http://www.schmickler-performance.de/index.php/fahrwerksabstimmung.html
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Hier im vorliegenden Fall wurde allerdings betrogen, das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ich würde definitiv über einen Anwalt gehen und erörtern ob nicht eine Strafanzeige in Frage kommt.
...ich denke das ein Betrug erstmal nachgewiesen werden muss. Fakt is im Kaufvertrag wurde angegeben, daß das Fahrzeug einen Heck- und Seitenschaden (keinerlei weitere Wertung wie "leichter Schaden" oder ähnliches) hatte und das der Umbau mit originalen BMW Teilen erfolgt ist
Diese Aussage dürfte den Tatsachen entsprechen. Ich denke der Händler verkauft nicht das erste Fahrzeug dieser Art und wird sich genau überlegt haben was er in den Kaufvertrag geschrieben hat.
Auch ich würde mich in dem Wagen nicht wohl fühlen und versuchen eine Rückgabe über einen Anwalt zu erreichen, allerdings spekuliere ich, daß es da auch auf die Kulanz / Entgegenkommen des Händlers ankommt.Vielleicht ist ein Anstatz Infos über die Herkunft der verbauten M4 Teile zu bekommen. Sollte es sich da um Diebesgut handeln, sieht die Sache sicherlich anders aus.
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Mich würde eher interessieren ob dann hier so ein ebay Carparts M4 Komplettset verbaut wurde oder Originalteile...laut Kaufvertag (der inzwischen hier wieder entfernt wurde) wurde mit original BMW Teilen umgebaut. Falls Du ähnliche Erfahrungen machen möchtest, der Händler hat noch einen 335i im M3 Style im Angebot. Auch die anderen angebotenen Fahrzeuge lassen eine gleiche Historie vermuten.
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showDetails.html?id=226675971
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Werde den Wagen morgen mal komplett durch checken lassen und begutachten
...zeig mal weitere Bilder vom Umbau / Fahrzeug.
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ist "fachgerecht" nicht so ein Begriff der nirgendwo gesetzessicher definiert ist?
...keine Ahnung.
Unabhängig von der Rückabwicklung hat er dann aber die Gewissheit ob ihm beim nächsten beschleunigen die Hinterachse samt Gepäckraum flöten geht.
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ich würde mich an einen anwalt wenden, der auf sowas spez ist.
...vielleicht den Wagen noch einem Gutachter vorstellen, damit festgestellt wird, ob der Wagen wie im Kaufvertrag angegeben "fachgerecht" repariert wurde. Vielleicht ist das ein Ansatz zur Rückgabe bzw. Wandlung.
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Hallo,
ich würde abhängig davon was als Vorschaden im Kaufvertrag angegeben ist mich anwaltlich beraten lassen und sofern dann möglich die Karre wieder dem Händler auf den Hof stellen.