Also im Grunde kann dies m.E. nur ein Richter entscheiden...
Schild 278 heisst in der StVo: "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" und damit wird in einschlägigen Kommentaren diskutiert, daß dann die örtliche "Regelgeschwindigkeit" gilt.
Einen Bezug auf die durchgestrichene Zahl (Geschwindigkeitsangabe) gibt es gem. StVo. nicht (anders als bei dem Schild 274). Das beziehe ich gleichzeitig für die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe.
D.h. z.B. auch innerorts - falls eine zulässige Höchstgeschwindigkeit über 50 Km/h durch eine Schild 274 angezeigt wurde, wird dieses wieder auf 50 zurückgedreht.
Die Frage, ob die Angabe der Geschwindigkeit kongruent sein muss stellt sich bei meiner Interpretation (und der des BMW Speed Limit Infos) nicht.
ich werde mich danach richten und würde im Zweifel von einem Richter gerichtet werden...