Beiträge von nexo

    Aber müsste es nicht eine Möglichkeit geben all das vorher zu prüfen um mögliche Probleme abwägen zu können? Mann muss ja nicht erst beim Software aufspielen scheitern, vorher könnte man sich ja absichern.

    Was immer geht, ist das Fahrzeug an den Tester hängen und selbst nachsehen (lassen). Geht in begrenztem Rahmen auch mit den Normalverbraucher-Programmen, Infospeicher auf genannte Meldungen durchsehen, Fahrzeugauftrag auslesen und mit der VIN abgleichen, Software-Stände der Steuergeräte vergleichen. Wenn man mit der richtigen Software dran ist, werden die gröbsten Probleme (z.B. "falsche" Steuergeräte) sehr schnell sichtbar.


    Was hättest du denn z.b. für Alternativ-Vorschläge?

    Kommt halt drauf an, was deine Prioritäten sind, +34PS/50Nm, der Klang, beides?


    Beim Klang bin ich der falsche, wirklich dominante AGA ist nicht meine Welt. Da gibt es aber ein paar Threads und notfalls kann mein Vorredner hier nicht wenig dazu beitragen.


    Grob in die gleiche Richtung kommst du z.B. mit Kombinationen wie M Performance ESD + MHD oder bm3 Stage 1 und etwas Aufdrehen der Exhaust Regler. Wie es mit der Zulassung der Performance-Anlage für den Re-Import aussieht weiß ich nicht, lässt sich aber sicher in Erfahrung bringen..
    Leistungssteigerung und ESD von Schnitzer gäb's von der Stange, bringt (auf dem Papier) 20 Pferdchen mehr als das PPSK, ist zugelassen, aber preislich eine etwas andere Hausnummer.
    Bei der Software steht natürlich eine individuelle KFO als eintragungsfähige Option, unabhängig davon was es klanglich wird.

    Wenn man ein fremd umgebautes Fahrzeug an den Tester hängt, hat man keine Ahnung was da auf einen zukommt.
    Wurden die Original-Steuergeräte beibehalten? Wenn ja, wie ist der neue Softwarestand drauf gekommen und wurde die geänderte Ausstattung bei BMW im System registriert?
    Oder wurden neue Steuergeräte eingebaut? Wenn dem so ist, wurden die einfach nur eingesteckt oder offiziell registriert?


    Ein Austauschsteuergerät führt fast immer dazu, dass die Software sämtliche Updates verweigert. Bekommt man im Normalfall nicht viel von mit, außer einer Infospeicher-Meldung "Steuergerät passt nicht zum Fahrzeug". Aber funktionieren tut es aber bis dahin trotzdem. Abweichende Geräte korrekt anlernen ist eben nichts was man mal eben per App macht und selbst viele Händler haben da keine Kompetenz vor Ort.


    Bei geändertem Softwarestand ist das Problem, dass das System immer davon ausgeht, dass es mehr weiß als das Fahrzeug. Selbst wenn der Fahrzeugauftrag im Fahrzeug angepasst wurde, nicht aber im System, wird dieser im ersten Schritt überspielt und die alten Defaults wiederhergestellt.
    Es soll möglich sein, US-Importe vollständig manuell umzuprogrammieren ohne die Aufträge anzufassen. So ein Fall wäre hier Worst-Case, da kaum nachvollziehbar was die Änderungen im Detail waren und alles manuell abgleichen muss. Am Ende (vllt. auch schon vorher) hat man irgendeinen Murks aus Original US, Original DE und eigenen Anpassungen drauf und kann nur hoffen dass es harmoniert.


    Es fängt ja schon damit an, dass das mit dem Freischaltcode für das MPPSK angeforderte Update für dein Fahrzeug ggf. gar nicht kompatibel mit den - wie auch immer - vorgenommenen Änderungen ist und dann fängt der Spaß an.


    Alles Spekulation und letztlich alles lösbare Probleme. Aber wenn man das Fahrzeug nicht selbst umgerüstet hat oder zumindest selbst zur Diagnose da hatte und die Lage nicht abschätzen kann... Wie soll man bei einer solchen Lage Gewährleistung auf die durchgeführte Arbeit geben? Wenn du mit dem Wagen zum Umbau kommst und man dann vor Ort feststellt, dass es nicht geht, ist es den Streit mit dem Kunden kaum wert, daher wird lieber vorher abgelehnt. So nötig haben viele den Auftrag dann eben doch nicht.

    Selbst wenn das Fahrzeug nach allen Regeln der Kunst sauber umgerüstet wurde, kein Unfallwagen ist und damit nahezu gleichwertig (mutige Annahme, aber sind wir mal optimistisch) bleibt ein Restrisiko.


    Die Software ist nunmal etwas zickig und die Chance dass beim erforderlichen Update im Zuge der Nachrüstung etwas sprichwörtlich um die Ohren fliegt ist leider real (gibt auch einige freie Codierer, die fremde Importe kategorisch ablehnen). Und für Desaster Recovery sind viele Werkstätten nicht gewappnet, das bedeutet massiven Zusatzaufwand und unzufrieden Kunden, weil alles länger dauert und teurer wird..


    Und dann das Folgerisiko. MPPSK erfolgreich codiert, beim nächsten Routineupdate nichts gesagt und es treten Konflikte auf. Nachrüstung wieder zur Hälfte weg, Kunde wieder angepisst (frei nach dem Motto alles Original, seh ich gar nicht ein wieso das jetzt Probleme machen soll) und irgendwer muss das dann wieder geradebiegen.


    Also nein, einen echten technischen Hinderungsgrund gibt es höchstwahrscheinlich nicht, aber genügend Begleitumstände. Schraub dir ne andere AGA drunter und lass den Wagen anderweitig abstimmen, da ist die Erwartungshaltung eine andere und die Chancen höher, jemanden zu finden, der ein gutes Ergebnis liefert.

    Was soll man da jetzt glauben???

    Im Zweifelsfall den freundlichen Herren/Damen bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle deiner Wahl. Mit den Unterlagen vorstellig werden, reine Auskunft kostet meist auch nichts. Egal wie viele Aussagen du hier lesen wirst, keiner von uns kann dir per Ferndiagnose eine belastbare Freigabe erteilen.


    Ist bei sowas immer schwierig pauschal zu beurteilen. Wurde der Wagen umgeschlüsselt, ist die Grundlage eine andere, als wenn die Kenndaten geändert wurden. Und wenn in der Zulassung bspw. die Kombination 240kW mit Schlüsselnummer CGV und 265kW mit Schlüsselnummer CGW gelistet sind, heißt das nicht automatisch, dass 265kW mit CGV legal sind (da muss jemand gesondert beurteilen ob der relevante Teil gleich ist, siehe oben). Daher kann es durch unterschiedliche Grundannahmen zu vollkommen entgegengesetzten Aussagen kommen.

    Die 265kw Variante ist im Gutachten mit aufgeführt. Die gab es ja nur mit MPPSK. Trotzdem nicht legal?

    Nein, aber eine gute Argumentationsgrundlage, mit der ein Prüfer arbeiten kann. In diesem Fall muss die Beurteilung "265kW-Variante unverändert <=> 240kW-Variante + MPPSK eingetragen" geleistet werden. Das ist nicht weder offensichtlich noch selbstverständlich. Dann kann es mit dieser Argumentation als Vergleichsgutachten gesehen werden. Wäre vermutlich günstiger, als die Alternative, aber ein anerkannter Prüfer auf ein Stück Papier schreiben.


    er sagt tüv mäßig kein Problem weil die Downpipe eintragungsfrei

    Ob "kein Problem" in diesem Kontext nun heißt "fahr' einfach damit rum" oder "wir haben/bekommen dafür ein Gutachten"... ?(


    Es ist auch nicht auszuschließen, dass ein Autohaus wie Matthes, gegenüber den Prüfern so argumentiert. Aber da das vorherige Zitat aus dem Kontext gerissen war ohne die Formulierung (bzw. die Interpretation) der Frage bekannt sind, kann es auch einfach sein, dass nur die Frage "MPPSK + eintragungsfreie Downpipe zulässig?" ohne inhaltliche Kenntnis der Zulassung beantwortet wurde.


    Das betrifft dann den reinen M Performance Endschalldämpfer sicherlich auch oder ? Das der mit der HJS DP nicht legal ist ?

    Ist eine nachträgliche Veränderung innerhalb der selben Baugruppe (Abgassystem), also gleiches Spiel.

    Weiß jemand, ob/wie man die Touch Funktion bei der Fahrt benutzen kann? Ich meine im Kopf zu haben, dass es einer der zwei inaktiven Parameter dafür verantwortlich war (..._SL ?), aber das Netz schweigt sich dazu aus.


    Die Tage mit einem F10 mit Touch Controller ab Werk gefahren, der ging bei der Fahrt (keine Ahnung ob was verändert wurde, ist mir erst im Nachhinein überhaupt aufgefallen dass der Kollege das wie selbstverständlich benutzt hatte). Mein nachgerüsteter tat es schon immer nur im Stand, also tippe ich auf ein SpeedLimit nahe 0. Schritttempo würde mir ja schon reichen, muss jetzt nicht bei 250 drauf rumfingern.

    Es dürfte eher abstrakt formuliert sein, dass sichergestellt sein muss dass der Tank nicht durch Bedienfehler offen bleib und nur die vorgesehene be-/entlüftung genutzt wird. Gibt ja andere Hersteller, die mittlerweile Tanks ohne Schraubdeckel verbauen (mit entsprechend dichter Klappe innen), das ist auch zulässig und so ein Band ist dann natürlich überflüssig.


    War bei einem meiner letzten Wagen bestimmt 10 Jahre lang kaputt und wurde nie bemängelt... Mag also sein dass es mit Euro 6 o.Ä. kritischer gesehen wird oder es ist einfach nur vielen Prüfern egal.

    Nö, gibt es nicht einzeln. Brauchst einen neuen Verschluss oder musst basteln.


    Hab meinen gerade auf Garantie (vllt. wars auch Kulanz, soll mir gleich sein) ersetzt bekommen, nachdem der TÜV es als geringfügigen Mangel vermerkt hatte.


    Bissl albern, wenn man den Deckel eh immer oben in die Klappe steckt und das Band damit nie wirklich nutzt, aber so ist’s...