Beiträge von Franklyn

    Je heller der Farbton, desto weniger sieht man kleinere Reparaturen ( farbtongenauigkeit vom Basislack mal außen vor )
    Der glanz und reflexionsgrad von hellen Farben wie silber ist viel niedriger wie der dunklerer Farben.
    Matte Stellen fallen bei dunklen Farben dem menschlichen Auge sofort auf, silber ist die dankbarste Farbe was das Beilacken angeht.



    Hmm, ziemlich gegensätzliche Aussagen... :gruebel:


    Silber ist enorm schwer zu lackieren.
    Wie schon erwähnt, bestimmt die Ausrichtung der Partikel den Farbton.
    Im Werk wird vom Roboter mit einer Schichtstärke von um die 30-40 mü gleichmäßig lackiert, was ein Lacker nie hinbekommt.
    Wenn die Chance des Einblendens besteht, wie bei diesem Schaden der Stossfängerverkleidung, sollte das jeder halbwegs fähige Lacker problemlos geregelt kriegen, auch ohne vorher 20 Musterbleche zu spritzen :P

    Sorry
    SV=Sachverständige/Gutachter
    merkantile Wertminderung=Ausgleich für einen reparierten Schaden


    Man unterscheidet zwischen technischer und merkantiler (gefühlter) Wertminderung.
    technische Wertminderung=z.B. Seitenwand vorne links deformiert, der Schaden ist nicht repariert, sieht also jeder, beim Verkauf oder Leasingrückgabe wird das in Abzug gebracht bzw. nachberechnet.
    Merkantile (gefühlte) Wertminderung=so wie oben aber repariert.
    Wenn man nun zwei identische Fahrzeuge (gleiche Laufleistung, Baujahr, Ausstattung) beim Verkauf für den gleichen Preis anbietet,
    für welchen würde sich ein potentieller Käufer wohl entscheiden?
    Richtig, für den ohne Unfallschaden - daher steht dem Geschädigten nach einem Unfall, abhängig vom Alter und der Laufleistung, diese Wertminderung zu, um den Verlust beim späteren Verkauf auszugleichen!
    Diese richtet sich nach Art und Umfang des Schadens (nur Schraubteile oder sind auch Rahmenteile betroffen).
    Normalerweise liegt die Wertminderung zwischen 10-15% der Netto-Reparaturkosten.


    Früher wurde sie nur für verunfallte Fahrzeuge gezahlt, die jünger als 5 Jahre und/oder weniger als 100.000 KM gelaufen haben.
    Da die Fahrzeuge heutzutage aber wesentlich langlebiger sind, als noch vor 20 Jahren, sprechen Gerichte diese teilweise auch für ältere Fahrzeuge zu.


    In den meisten Fällen muss sie eh eingeklagt werden, da Versicherer sie ungern selbstständig zahlen, obwohl sie im Schadengutachten vom Sachverständigen ausgewiesen wurde.


    Dieses Vorgehen ist natürlich in keiner Weise zu rechtfertigen. Da weiß man nicht, was man schlimmer finden soll: Die Chuzpe, die solche Typen an den Tag legen, oder die Dummdreistigkeit, mit der einem implizit unterstellt wird, wie dämlich man sei, um darauf auch noch reinzufallen.


    Nur sind vermutlich nicht wenige wirklich so dämlich.


    das hat weniger was mit Dämlickkeit, sondern mit Unwissenheit zu tun.
    Die Callcenter-Heinis der Versicherer sind geschult, die Geschädigten einzuschüchtern, natürlich geraten sie ab und an auch mal an den Richtigen, der ihnen Lack gibt!



    Allerdings läßt sich das nach meinen Erfahrungen wie gesagt in keiner Weise auf Schadenfälle im Kaskobereich übertragen.


    Kasko ist einzig und allein eine Vertragssache zwischen dir und deiner Versicherung.
    Wenn man ein Vertrag mit Werkstattbindung abschließt, um ein paar Euronen zu sparen (ja solche gibt es auch bei hochwertigen Autos), muss man im Kaskoschadenfall auch die Partnerwerkstatt des Versicherers akzeptieren, ebenso der versicherungseigenen SV, keine Wertminderung, Leihwagen ect.


    Schlußendlich muss das aber jeder für sich entscheiden, was ihm wichtig ist!

    In Zukunft gebe ich sowas auch einfach meinem Anwalt...


    das Beste, was man machen kann, im besten Fall sogar einem Verkehrsrechts-Anwalt :)


    Letzte Woche gab mir ein Kunde die Visitenkarte seines Anwalts:
    Fachanwalt für:
    Miet- u. Vertragsrecht
    Familienrecht
    Arbeitsrecht
    Verkehrsrecht
    Strafrecht
    is' klar! :P
    War Alleinunterhalter (lt. seiner Webseite von 1&1) und eine @hotmail.de Email-Adresse.


    Mal sehen, was dabei raus kommt!


    Weil hier aber vom "Schadenmanagement der Versicherer" allgemein die Rede war, wollte ich dem möglicherweise entstandenen (und falschen) Eindruck entgegenwirken, als sei die HUK generell schwierig und/oder knickrig. Als VN hab ich mich da immer gut aufgehoben gefühlt, und daß man bei Haftpflichtschäden genau hinschaut, ist ja durchaus im Interesse der dort Versicherten. 8)


    sie ist in der Tat schwierig, bei dem Verein geht es einzig und allein darum, zumindest im Haftpflichtbereich, die Geschädigten (und auch die SVs) zu verschaukeln!
    Geschädigte bekommen bei Schadenmeldung gleich ein Schriftstück, das das Gutachtenhonorar, die etwaigen Leihwagenkosten in deren Sinne regelt, zudem wird noch eine Partnerwerkstatt - vorsichtig ausgedrückt, vorgeschlagen.
    Dieses dient einzig und allein dazu, den Geschädigten zu verunsichern und entbehrt zudem noch jeglicher rechtlichen Grundlage!
    Bei allem Respekt, aber ich weiß, wo von ich rede!

    Du hast da etwas missverstanden, Micha...


    Wenn diese Versicherung Schäden anderer begleichen soll- die nicht bei besagter Versicherung sind- dann kommt es häufig zu Komplikationen....


    Jep, Kasko- und Haftpflichtschäden werden leicht verwechselt, kommt schon mal vor!


    ja, das Schadenmanagement der Versicherer heutzutage sucht schon seines Gleichen, die HUK ist da ganz weit vorne, google mal nach der Webseite "Captain HUK", Rechtsverdreher und SVs haben die Seite ins Leben gerufen, ist ganz interessant.
    Ich habe jeden Tag mit verunsicherten Geschädigten zu tun, die von den Versicherern irgendeinen Mist erzählt bekommen.
    Gutachten wird nicht bezahlt, Partnerwerkstatt nehmen, ganz weit vorne merkantile (gefühlte) Wertminderung, Stundenverrechnungssätze von Vertragswerkstätten, Einlackierung benachbarter Bauteile und, und und....


    ich kann dazu nur sagen, dass die Versicherung des Betreibers den Schaden von Anfang an abgelehnt und der Geschädigte dann den Klageweg beschritten hat.
    Dazu benötigte er natürlich ein Schadengutachten, das die genaue Schadenhöhe beziffert.
    Die Klage hat er dann, wie bereits erwähnt, in erster Instanz verloren!
    Ob er danach noch 'ne Etage höher gegangen ist, kann ich nicht sagen (wohl eher nicht, da er nicht rechtschutzversichert war).
    Diese Geschichte habe ich halt live und in Farbe erlebt und kenne sie also nicht nur vom Hörensagen.
    Von befreundeten SVs habe ich allerdings schon ähnliche Fälle geschildert bekommen, ich will das auch nicht überbewerten oder gar Waschanlagen schlecht reden (fahre selber ständig in die Dinger rein), nur kann es halt passieren, dass man nach einer Wäsche der gearschte ist!