Beiträge von ihno

    Laut Gutachten ist es die ECE-R51.02 und das was ich jetzt so dazu durchgelesen habe beschreibt sowohl im Stand als auch im Fahrbetrieb. So wie das zu machen ist kann das aber niemals regelkonform bei ner normalen Kontrolle festgestellt werden.


    Ist wohl also so wie viele Andere es schon beschrieben haben: es gibt einen "Verdacht" und daraufhin wird das Fahrzeug stillgelegt und zu Überprüfung vorgeführt. Dabei wird nichts festgestellt sprich alles OK. Den Zeitaufwand etc. pp. trägt der Fahrer auf seine Kosten...


    Es steht ja auch nirgends im Gutachten ,dass man nicht in Sport durch die Innenstadt fahren darf. Was aber sehr wohl dann greift ist die Vermeidung unnötigen Lärms.

    Genau. Wird dabei nichts festgestellt, trägt die Kosten das Land. Den Ausfall des Fahrzeugs etc hat man natürlich trotzdem.

    Wenn ich es richtig in Kopf habe, dann zählt gesetzlich nur das Fahrtgeräusch... Aber das Überprüf ich nochmal.


    Fahrtgeräusch ist deutlich schwerer zu messen, da im Umfeld von 25m(oder sogar 50) kein reflektierendes Hindernis sein darf. In der Stadt gibts das eigentlich nirgends - selbst große Parkplätze haben oft Laternen...


    Das stimmt. Aber die wird dann durchgeführt, wenn das Standgeräusch zu laut ausfällt und dein Auto einer technischen Überprüfung vorgeführt werden muss. So verstehe ich die bisherigen Fälle bzw den Weg der Beweisführung zumindest.

    @ihno


    Kombi aus MPPSK Software und Serien AGA wäre ich vorsichtig. Die MPPSK Anlage hat einen größeren Durchmesser und nicht umsomst werden ab einer bestimmten Drehzahl auch in Comfort die Klappen geöffnet um maximalen Durchfluss zu gewährleisten.

    Ja, da gebe ich dir Recht! Ich bin auch zufrieden so und generell kein Freund unvorsichtiger technischer Änderungen :). Hatte nur anfangs mit dem Gedanken gespielt und hätte das dann natürlich ersteinmal (zulassungs-)technisch prüfen lassen.


    Ein Bild für die korrekte Schallmessung im Stand habe ich mal beigefügt, sollte hier tatsächlich jemand messen wollen. (Quelle ist die EU-verordnung 540/2014)

    So wurde es mir von BMW Austria auch mitgeteilt - letzte Woche wurde das aber von der Landes-Prüfstelle abgelehnt. Ich habe dort in 3 Wochen einen Termin zur technischen Abnahme. Sie wollen nicht nur die korrekte Montage, sondern auch eine Geräuschmessung durchführen.Jetzt habe ich aber eine Teilegutachten von BMW (ausgestellt von TÜV Süd), in dem bescheinigt wird, dass sich weder Geräuschpegel, Emissionen, und Vmax ändern, sowie eine Bestätigung der BMW Niederlassung für korrekten Einbau.


    Bin gespannt, was passiert, wenn die Prüfstelle das MPPSK nicht abnimmt (v.a. Lärmpegel macht mich nervös). Dann habe ich zwei sich wiedersprechende Gutachten.


    Mein Fahrzeug verliert dann die Betriebserlaubnis und ich habe 3000 EUR in den Sand gesetzt.

    Dürfte da nicht sowas wie eine Sachmängelhaftung von BMW greifen? Bzgl der Lärmemmissionen müsste es wie mit allem anderen sein. Verspricht die Ware etwas Falsches, geht sie zurück. Ich habe anfangs mit dem Gedanken gespielt, mein MPPSK mit der Serien-AGA zu kombinieren, ggf wäre das auch eine Option?


    Hat jemand sein/ihr MPPSK dezibelseitig mal ordnungsgemäß gemessen?

    Wie habt ihr euch jetzt mit non-RFT und 19"-Mischbereifung eingependelt?
    Habe das Auto (F31 340i xdrive) gestern mit den neuen Michelin PS4s abgeholt und warm werden mir VA 2,6 HA 2,8 angezeigt.
    Da die Reifen noch etwas eingefahren werden müssen, habe ich noch nicht groß getestet. Abrollen und Einlenken ist aber jetzt schon besser als mit 18" RFT, allerdings waren das auch Winterreifen.