Abgeltung der M Performance Anbauteile bei Leasingrückgabe

  • Wenn er mir nichts dafür geben will, dann bau ich die Teile halt wieder ab und stell ihm das Auto mit Originalteilen hin. Kann mir aber irgendwie nicht vorstellen, dass ihm das lieber ist.

    Sehr wahrscheinlich wirst Du finanziell besser fahren wenn Du die Teile abbaust und separat verkaufst. Wenn Du die Aussage nur mündlich erhalten hast kann's dann noch darauf hinauslaufen, dass der Sachverständige dann bei der Übergabe von nichts weiss und "kulanterweise" das Auto trotzdem zurück nimmt. Und ich nehme mal nicht an, dass Du dann einen neuen Termin ausmachen willst für die Übergabe mit all dem administrativen Aufwand. Wenn, dann würde ich das also vorher entscheiden was Du machen willst.

  • Ich fahr ab September GLC 63. So viel zu der "klammen Kasse". Mimimimi ^^

    Wer von (geleasten) Autos Rückschlüsse auf das Portemonnaie / Geld des Fahrers schließt der beweist nur dass er nie welches hatte :dance2:

  • Ich hoffe einfach darauf, dass der Händler bei Rückgabe den Mehrwert und die "Chance" erkennt. Wenn er mir nichts dafür geben will, dann bau ich die Teile halt wieder ab und stell ihm das Auto mit Originalteilen hin. Kann mir aber irgendwie nicht vorstellen, dass ihm das lieber ist.

    Der Händler hat keinerlei Entscheidungskraft bei der Rücknahme. Dein Vertragspartner ist nicht der Händler, sondern (vermutlich) die BMW Bank. Diese und nur diese entscheidet. In der Regel wird dazu ein Sachverständiger vor Ort sein, der den Wert des Fahrzeugs (mittlerweile) völlig objektiv aufnimmt. Allein er entscheidet, ob er die Teile als wertsteigernd oder wertmindernd bewertet. Wie auf hoher See und vor Gericht ist man hierbei in Gottes/Sachverständigen Hand.


    Aber selbst, wenn der Sachverständige meint in seinem Gutachten die deutliche Wertsteigerung festzuhalten, ist die Leasinggesellschaft nicht dazu verpflichtet sich an das Gutachten zu halten. Die Leasinggesellschaft hat erstmal, rein faktisch, das Recht ihr Fahrzeug im Auslieferungszustand mit alters- und nutzungsbedingten Mängeln zurückzufordern. Häufig genug hat dafür jede Leasinggesellschaft bestimmte Voraussetzungen, was für Steinschläge, Felgenkratzer oder Beulen akzeptiert werden und welche nicht. Darüber hinaus muss sie weder akzeptieren, wenn Dein Fahrzeug eine übermäßige Abnutzung aufweist oder gar baulich verändert wurde. Es ist allerdings Dein Pech, wenn Du das Fahrzeug "untypisch" viel gepflegt hast und vorsichtig gefahren bist und dadurch vielleicht eine unterdurchschnittliche Abnutzung hast. Dann hast Du keinen Anspruch auf Rückerstattung. Du kannst lediglich dagegen vorgehen, wenn Dir eine übermäßige Abnutzung in Abzug gestellt wird und Du meinst, dass es unrechtmäßig ist. Dann ist das ein rein formeller Vorgang hier vor Gericht oder eben durch Hinzuziehen eines zweiten Sachverständigen eine Einigung zu finden.


    Du hättest formell ausschließlich dann Ansprüche ggü. dem Leasinggeber, wenn dieser dem Umbau zugestimmt hat und die schriftliche Übernahme der Einbauten zugesagt, sowie einem finanziellen Ausgleich zugestimmt hat. Alles andere kann in die Richtung "Glück" gehen, dass sie evtl. die Anbauten gegen mögliche Schäden gegenrechnen oder sie einfach nur "ignorieren" oder aber gar die Rückrüstung fordern. Auch hierbei hat der Händler keinerlei Einfluss auf die Entscheidung, da er lediglich Vermittler ist und nicht Leasinggeber. Der Händler hätte maximal das Interesse einen möglichen internen Hebel anzusetzen, wenn Du guter Kunde bist, der ein Folgeleasing abgeschlossen hat. Ansonsten hat auch der Händler wenig Interesse daran, Dir entgegenzukommen.


    Er hat noch nichtmal in der Hand, ob er den Gebrauchten überhaupt verkaufen wird. Auch das entscheidet die BMW Bank. Ich hatte schon beide Fälle. Einmal ist der Wagen nach dem Leasing dem Händler "weggenommen" worden, obwohl er ihn sehr gerne behalten/verkauft hätte, weil der Wagen im Konzern "gebraucht" wurde - was auch immer das hieß. Und einmal ist der Wagen nach Rückgabe direkt beim Händler in den Gebrauchtwagen-Pool übergegangen. Was da intern verabredet werden kann, weiß ich nicht, aber wenn die Bank nicht will, dann scheint der Händler keinen großen Einfluss auf den Verbleib des Wagens zu haben.

  • Au Mann, geht jetzt das Schwanzmessen los? Bitte, Kinder, haltet euch zurück. Das bringt doch nichts.
    BTW: GLC 63 sagt schon ein bisschen was aus ... ;)

    Bei 'nem 911er wär ich beim impotenten Zahnarzt, bei C-Klasse AMG beim Dönerladen-Besitzer, aber GLC AMG? Russen-Mutti bringt ihre Sprösslinge in die Kita? Passt aber auch bei X5M, Range Sport,... :D

  • Bei 'nem 911er wär ich beim impotenten Zahnarzt, bei C-Klasse AMG beim Dönerladen-Besitzer, aber GLC AMG? Russen-Mutti bringt ihre Sprösslinge in die Kita? Passt aber auch bei X5M, Range Sport,... :D

    VORSICHT, mein Freund :D


    Ist Dir mein Avatar nicht aufgefallen? ;)

  • Der Typ hier spricht vom typischen BMW-Profilierungstyp und hat selbst einen BMW. Zur Krönung profiliert er sich dann noch selbst mit einer angeblichen Mercedes Komfortschaukel. Sollen wir nun auf die Knie gehen und ihn bewundern? Oder eher Mitleid ausdrücken?


    Mir scheint hier ein Troll am Werke zu sein.

  • @ka$h
    Von welchem "vertraglich vereinbarten Prodzedere" sprichst Du? In meinem Leasingvertrag findet sich zum Thema Wertsteigerungen nichts.

    eben.. dazu ist nichts vereinbart und die machen "Dienst nach Vorschrift" .. alles was im Vertrag nicht steht interessiert die nicht... du wirst keinen Pfennig für deine (deiner Meinung und vielleicht meiner Meinung nach) wertsteigernden Anbauten bekommen, sorry!


    P.S. mit dem Leasing sehe ich ähnlich.. das lässt keine Rückschlüsse auf deine Solvenz zu. Jedenfalls bist du scheinbar sehr sauer/gereizt, weil wir dir hier sagen, was du geahnt hast, aber nicht wahrhaben willst.


    ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren - aber das Forum hat die Meinung, das du dafür kein Geld sehen wirst, ob dir es schmeckt oder nicht.


    Melde dich doch einfach, wenn du mit dem Autohaus gesprochen hast, wie die das sehen.. dann werden wir ja sehen, wer ein besseres Rechtsverständnis hat?!

  • Also wenn der Händler wirklich etwas extra für die Teile bezahlen sollte ist das absolute Kulanz.


    Ich hatte das jetzt dreimal. Leasingrücknahme mit Anbauteilen.


    Wenn die Teile original BMW sind dann können die nach Absprache dran gelassen werden. Dem muss die BMW Bank aber zustimmen. Teile von Dritten gehen überhaupt nicht und sollten zurückgerüstet werden.


    Das der Händler der das Auto am Ende übernimmt den für ein paar Euro mehr raus stellt wegen M-Performance, davon hast du als Leasingnehmer eigentlich absolut nichts.


    Normalerweise müssen ja auch alle Anpassungen vorher mit der BMW Bank abgesprochen werden. Die Händler fragen danach aber eigentlich nie.


    Fazit ums kurz zu machen:


    Wenn dein Händler dir zusichert dir die Teile zu bezahlen, lasse es dir schriftlich geben. Ansonsten alles zurückrüsten und die Teile separat verkaufen. Wenn die noch in gutem Zustand sind, bekommst du auch mehr Geld am Ende raus als du von BMW bekommen wirst.

    2005-2007 BMW 316i Compact (E36)
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    2007-2010 Honda Civic Type S (FN3)
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    2010-2013 BMW 123d Coupe (E82)
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    2013-2016 BMW M135i (F21)
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    2016-2021 BMW 440i (F32)

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    2021-??? BMW M4 Competition (G82)

  • Viel Spaß beim weiterdiskutieren, aber mir ist das zu blöd.


    Ich finde das einen sehr schrägen Ansatz für das gegenseitige Miteinander in einem Forum:


    Der TE hat eine Frage und hofft, dass jemand vielleicht schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Dann finden sich andere Forenteilnehmer, die freiwillig helfen wollen udn ihre Zeit dafür investieren, vielleicht Annahmen treffen, weil Informationen gefehlt haben.


    Dummerweise haben fast alle, die helfen wollen ähnliche Ideen und Erfahrungen, die dem Fragesteller leider überhaupt nicht in den Kram passen und gefallen.


    Ist das irgendwie eine Masche? Ich frage nach Hilfe, bekomme welche und beschwere mich dann, dass ich eigentlich eine andere Antwort haben wollte?