Warum soll jetzt der Händler für das 5 Cent Stück aufkommen?
Sitzhöhenverstellung defekt
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Der Defekt war auf jeden Fall schon beim Kauf des Autos vorhanden, das kann ich aber natürlich nicht beweisen. Das lag da also schon eingeklemmt als ich den Wagen gekauft habe, bin natürlich selber schuld, dass ich die Sitzhöhenverstellung bei der Probefahrt nicht getestet habe.
In den ersten 6 Monaten liegt ja die Beweispflicht beim Händler und nicht bei mir. Deswegen habe ich die Hoffnung, dass er das eventuell übernehmen muss? -
Das ist aber kein Mangel im Sinne des BGB, weil es sich um einen Einfluss von außen handelt, der nicht in der Sphäre des Händlers liegt (wie auch ein Nagel im Reifen).
Vielleicht hättest Du das auf Kulanz bei Deinem Verkäufer machen lassen können - der hat schließlich das Recht auf und die Pflicht zur Nachbesserung.
Ich vermute aber, dass er sich einer Fremdrechnung nicht annehmen wird, da er die gegenüber der Gebrauchtwagenversicherung wahrscheinlich nicht geltend machen kann.
Aber auch hier gilt wie immer: Versuch macht klug!