N'Abend,
diese gelten erst für neu zugelassene Fahrzeuge.
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Dazu Informationen vom ADAC:
Quelle: https://www.adac.de/infotestra…ei_zulassung/default.aspx
Zitat:
"Einführung des neuen Messverfahrens WLTP (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure)
Um realitätsnähere Verbrauchsangaben zu erhalten, hat die UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) im Auftrag der EU-Kommission einen neuen Prüfzyklus WLTC (Worldwide harmonized Light-Duty Test Cycle) und ein neues Messverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure) zur Ermittlung der Schadstoff- und CO2-Emissionen sowie des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauches entwickelt.
Zur Übernahme des neuen Prüfverfahrens in das Typgenehmigungsverfahren wurde die Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 erlassen.
Diese sieht vor, dass der neue WLTC/WLTP den NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) als Grundlage zur Ermittlung der Schadstoff- und CO2-Emissionen sowie des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauches ablöst. Die bereits für die Typgenehmigung nach NEFZ geltenden Euro 6-Grenzwerte bleiben bestehen. Der neue WLTC/WLTP ist für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle seit 1. September 2017 und für die Erstzulassung neuer Pkw ab 1. September 2018 verbindlich festgeschrieben.
RDE – Real Driving Emissions
Um die Abgasemissionen im realen Fahrbetrieb besser abbilden zu können, wurden im Rahmen des europäischen Abgasgesetzgebungsverfahrens neben den Emissionsmessungen im vorgeschriebenen Typgenehmigungszyklus auf Abgasprüfständen direkte Messungen der Emissionen bei Fahrt auf der Straße (RDE, Real Driving Emissions) unter Einsatz portabler Messtechnik (PEMS, Portable Emissions Measurement Systems) aufgenommen. So soll sichergestellt werden, dass die Automobilindustrie Abgastechniken einsetzt, die wirksam Emissionen über alle Betriebszustände verringern.
Drei Gesetzespakete zu RDE wurden bereits verabschiedet:
Die Verordnung (EU) 2016/427 vom 10. März 2016 legt die Grundlagen für RDE-Messungen mit portabler Messtechnik (PEMS) fest.
Im 2. Paket, der Verordnung (EU) 2016/646 vom 20. April 2016, wurde ein sogenannter Übereinstimmungsfaktor (CF, Conformity Factor) für Stickoxidemissionen NOX (zulässige Abweichung der realen Emissionen zum Prüfstandgrenzwert) von 2,1 für neu typgenehmigte Pkw-Modelle ab 1. September 2017 (ab 1. September 2019 für neu zugelassene Fahrzeuge) festgelegt. Der – vom ADAC geforderte – Übereinstimmungsfaktor von 1,5 gilt erst ab 1. Januar 2020 für neu typgenehmigte Pkw-Modelle (ab 1. Januar 2021 für neu zugelassene Fahrzeuge).
Mit dem 3. Paket, der Verordnung (EU) 2017/1154 vom 7. Juni 2017 folgte die Festschreibung eines Übereinstimmungsfaktor (CF, Conformity Factor) für Partikelzahlemissionen PN von 1,5 für neu typge-nehmigte Pkw-Modelle ab 1. September 2017 (ab 1. September 2018 für neu zugelassene Fahrzeuge).
Neuer Partikelzahlgrenzwert für Otto-Direkteinspritzer
Der bis dato im Rahmen der Euro 6-Gesetzgebung noch fehlende Grenzwert für die Partikelzahl von Otto-Direkteinspritzermotoren wurde bereits mit der Verordnung (EU) Nr. 459/2012 der Kommission vom 29. Mai 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6) festgeschrieben.
Analog zu Dieselmotoren wurde in dieser Verordnung für Otto-Direkteinspritzmotor ein Partikelzahl-Grenzwert von 6,0*1011/km vorgeschrieben. Dieser wurde für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle ab September 2014 und für die Erstzulassung neuer Pkw ab September 2015 Pflicht. Nach Wahl des Fahrzeugherstellers gilt allerdings bis zu drei Jahre nach den genannten Zeitpunkten für Typ-genehmigung bzw. Erstzulassung ein Partikelzahl-Grenzwert von 6,0*1012/km.
Der „endgültige“ Partikelzahl-Grenzwert von 6,0*1011/km gilt somit erst seit September 2017 (neue Modelle) bzw. ab September 2018 (Erstzulassung).
Für Diesel-Pkw ist der Partikelzahl-Grenzwert von 6,0*1011/km dagegen bereits seit Januar 2013 für alle Fahrzeuge (Erstzulassung) verbindlich vorgeschrieben.
Ende der Erstzulassungsfähigkeit von Pkw, die nach NEFZ geprüft sind
Pkw mit Abgasnorm Euro 6b mit OBD-Norm 6-1 (Emissionsschlüsselnummer 36W), Euro 6c (Emissionsschlüsselnummer 36 ZA und 36ZD), Euro 6d-TEMP (Emissionsschlüsselnummer 36ZG) und Euro 6d (Emissionsschlüsselnummer 36ZJ) mit Prüfung nach NEFZ können nur noch bis 31. August 2018 erstma-lig zugelassen werden, da die Prüfung nach dem neuen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure) zum 1. September 2018 verbindlich für die Erstzulassung neuer Pkw vorgeschrieben ist.
Für Lagerfahrzeuge (End-of-Series), die noch nach NEFZ geprüft sind, kann der Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt KBA eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Damit können diese noch innerhalb einer Frist von einem Jahr (bis 30. August 2019) erstmalig zugelassen werden.
Ende der Erstzulassungsfähigkeit von Pkw, die nach WLTP geprüft sind, aber nur die OBD-Norm Euro 6-1 erfüllen (Nach Einschätzung des ADAC sind keine solchen Pkw auf dem Markt)"
Pkw mit Abgasnorm Euro 6b mit OBD-Norm 6-1 (Emissionsschlüsselnummer 36BA) und Euro 6c mit OBD-Norm Euro 6-1 (Emissionsschlüsselnummer 36 AA) mit Prüfung nach WLTP können nur noch bis 31. August 2018 erstmalig zugelassen werden, da die die Anforderungen zur OBD-Norm Euro 6-2 nicht nachgewiesen sind.
Nach Einschätzungen des ADAC sind keine Pkw mit diesen Emissionsschlüsselnummern auf dem Markt, da die Hersteller die Umstellung von NEFZ auf WLTP erst sehr spät mit Übergang zur Euro 6c bzw. Euro 6d-TEMP durchgeführt haben.
Sollte es tatsächlich solche Lagerfahrzeuge (End-of-Series) geben, kann der Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt KBA eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Damit können diese noch innerhalb einer Frist von einem Jahr (bis 30. August 2019) erstmalig zugelassen werden."
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Entsprechende Tabelle für die jeweile Abgasnorm findet Ihr hier:
https://www.adac.de/infotestra…ei_zulassung/default.aspx
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Das sagt BMW dazu:
https://www.bmw.com/de/innovation/wltp.html
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Hat schon jemand von Euch die Tage ein Neufahrzeug bestellt und entsprechende Angaben vom Händler erhalten? Oder gibt es andere Information allgemeiner Art von Euch?
Vermute mal, der ein oder andere wird demnächst, wenn er sich ein neues Fahrzeug anschafft entsprechend bitter aus der Wäsche schauen. Nach allem was man liest wird es teuer. Was auch sonst. Wird dann mehr das künftige G20*** Forum betreffen.
P.S.: habe gerade gesehen, es gibt einen ähnlichen Thread. Bitte an einen Mod diese mal zusammenführen. Danke