Es steht trotzdem im Gutachten das die Vmax auf 270km/h angehoben wird und dann muss das auch anzeigbar sein. Auch wenn hier in DE komplett auf 130km/h begrenzt sein sollte. Aber sabifa mach dir da kein so rießen kopf, die meisten wollten bisher nur ne Digi Anzeige im Tacho oder eben das HUD sehen, da dieses ja "theoretisch" bis 270km/h geht. Ob das dann tatsächlich 270km/h anzeigt wird keiner Prüfen. Dazu müsste er ja fett über die Bahn heizen oder nen entsprechenden Prüfstand haben.
Tacho/HUD bei 260 schluss
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Die angezeigte Geschwindigkeit darf nicht unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei den in Absatz 5.3.5 angegebenen Prüfgeschwindigkeiten (Anm.: 40, 80 und 120km/h bei Fahrzeugen mit Vmax >= 150km/h) muss zwischen der angezeigten Geschwindigkeit (V1) und der tatsächlichen Geschwindigkeit (V2) folgende Beziehung bestehen:
0 <= (V1 - V2) <= V2 + 4 km/h
Satz 1 gilt ohne weitere Einschränkung, also auch bei >260km/h.
Streng genommen hat das Geschwindigkeitsmessgerät damit keine Zulassung mehr für die Verwendung in diesem Fahrzeug, wenn real >260 gefahren wird.
Wir sind hier außerhalb des Prüfbereiches für die Genauigkeit. Und damit muss entweder nicht genauer nachfragen oder gutgläubig annehmen, dass irgendeine Anzeige wohl weiter laufen wird.
Die Wahrscheinlichkeit, dass das jemand wirklich prüft, dürfte gering sein. Tachonadel hat keinen sichtbaren mechanischen Anschlag und man kann es digital reincodieren (oder hat es eh schon im HUD), damit wäre das mit der Gutgläubigkeit schon nicht so weit her.