"Einsatzgruppe Autoposer"- mich hat es nun auch erwischt...

  • Zitat am Ende des Beitrags
    "Werden an unseren Sicherstellungen gemessen"
    Eh klar dann stellen wir mal alles sicher was wir zwischen die Finger kriegen....


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    E36 coupe, E46 coupe, E92, F32, waiting for G22...

    Einmal editiert, zuletzt von Riddik ()

  • Ich kenne den Bericht schon längstr und die zwei Beamten verstoßen nicht nur einmal gegen Polizeidienstvorschriften und Gesetze. Fragwürdig warum da nicht mal der Staatanwalt in der Einheit ermittelt.

  • Ist ganz witzig, hier in Metzingen kennen sich die Cops super aus und genau aus dem Grund gibt's keine Probleme. Mich würden die nie raus ziehen was auch schon auf Nachfrage bestätigt wurde da man sich kennt.
    Probleme gibt's irgendwie immer nur mit den ahnungslosen :D einmal Grip schauen oder Jp Video anschauen und schon geht's mit stilllegen los :thumbup:

    Gruß Hendric :)


    Umbau von Abgasanlagen und individuelle Endrohrblenden aus Edelstahl - bei Interesse PN



  • Ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll.
    Einerseits würde es sehr lustig werden, wenn du dich so in einer Verkehrskontrolle benimmst.
    Andererseits ist es traurig, dass du so etwas auch noch verbreitest.



    Die Sicherstellung die du zitiert hast, ist nach dem Gefahrenabwehrgesetz (dass Bundesland-abhängig ist) und ist vollkommen unrelevant.



    Sicherstellung und Beschlagnahmen in Ordnungs- oder Strafsachen richten sich bundesweit nach Paragraph 94 StPO in Verbindung mit 98 StPO.


    94 StPO
    98 StPO



    Dementsprechend vollkommener Unsinn, den du schreibst.
    Und wenn du auch noch anfängst Beamte zu filmen, ist dein Handy auch gleich sichergestellt oder beschlagnahmt (je nachdem wie du es möchtest ;) ).



    Kosten, wenn alles in Ordnung bei deinem Auto ist, werden auf gar keinen Fall auferlegt, egal ob Sicherstellung oder Beschlagnahme!
    Zu den "Ausfallkosten" in Bezug auf Sicherstellung oder Beschlagnahme kann ich aber auch nichts sagen.


    Hier wurde geschrieben, dass jemand den Fall hatte, dass alles in Ordnung war und die Kosten tragen musste oder dass von jemanden gehört hat, der jemanden kennt.
    Das ist Unsinn, vollkommener Unsinn und gelogen!


    Als Beispiel kann man Blutproben bei Trunkenheitsfahrten nehmen.
    Wenn jemand besoffen Auto fährt, wird eine Blutprobe entnommen.
    Wenn der Promillewert im Blut nicht erreicht wird, werden die Kosten für den Arzt (Blutentnahme) und die Analyse (Gerichtsmedizin) nicht dem Beschuldigten auferlegt und trägt das Land.
    Das ist 1:1 auch hier anzuwenden, weil Owi und Strafsachen sich wie o.g. auf die gleichen bundesweiten Gesetze beziehen.



    Schäden die an deinem Fahrzeug durch den ganzen Vorgang entstehen, kannst du natürlich einklagen.
    Aber dann doch nicht Polizei dafür verantwortlich machen.
    Wenn ja wohl Schäden entstehen, dann durch die unsachgemäße Behandlung durch den Abschlepper oder Gutachter.
    Und die sollten gegen sowas versichert sein.



    Hier wird sich über "gefährliches Halbwissen" beschwert, aber gleichzeitig sowas rausgehauen.
    Das ist quasi der "Anti-Guide" von hoechris wie man's nicht machen sollte.

  • :fail:
    Ich weiß ja jetzt nicht wo du Rechtswissenschaft studierst hast... :think:
    Allerdings sollte man sich vorher schon etwas mehr informieren wenn man jemanden so angeht.


    Die StPO ist wie der Name schon sagt eine Strafprozessordnung die in Strafverfahren Anwendung findet und nicht bei Ordnungswidrigkeiten, nur mal so gaaaaaaaaaaaanz am Rande.


    Und wenn du mir jetzt noch kurz erklärst warum die Beamten das Handy mit dem du Filmst beschlagnahmen oder sicherstellen im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit höre ich auch auf zu lachen! Versprochen! :flash:

  • Alles klar? :fail:
    Ist auch simpel gehalten und genau so erwähnt. Sinngemäß "es gilt die Strafprozessordnung".



    Oder hier bei Wikipedia bei Grundlagen
    Falls du das mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz nicht glaubst.


    Zitat

    Für das Bußgeldverfahren gelten mit wenigen Ausnahmen die Vorschriften allgemeiner Gesetze über das Strafverfahren, namentlich die Vorschriften der Strafprozessordnung(StPO), des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes.


    Aber mach wie du meinst. Bloß erzähle nicht allen so einen Schwachsinn.

  • Naja wenn du etwas weiter forschst kommst du bestimmt auch noch auf den Trichter was mit sinngemäß gemeint ist.


    Durch den Vorbehalt der richterlichen Entscheidung bzw die Gefahr im Verzug, kann ein Fahrzeug vor Ort nicht durch die Polizei im Sinne der StPO bei einer Ordnungswidrigkeit beschlagnahmt oder sichergestellt werden.


    Insbesondere Erwähnenswert ist allerdings, dass gerade dieses „sinngemäß“ die oft erwähnte Verhältnismäßigkeit besonders hervorhebt.


    Beschlagnahmen zu sogenannten Gefahrenabwehr regeln viel einfacher die von mir erwähnten Polizeigesetze.


    Jo und jetzt habe ich keine Lust mehr auf Basics.

  • Ich gebe es auf. Dir ist nicht zu helfen.


    Bitte, pöbel die Polizei ruhig an, dass die das nicht nach dem Gefahrenabwehrgesetz dürfen.
    Und natürlich vergiss nicht, sie zu filmen.


    Aber jetzt müssten alle wissen, warum sie nicht auf dich hören sollten.


    Oder doch ein letzter Versuch:


    Gerichtsurteil



    Zitat von Gericht

    Die Beschlagnahme des Fahrzeuges des Betroffenen und die gutachterliche Untersuchung waren rechtmäßig und stellen keine unrichtige Sachbehandlung dar. Die Polizeibeamten haben sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit gehalten. Bei der Sicherstellung des Fahrzeuges handelt es sich um eine unaufschiebbare Maßnahme, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten im Sinne des § 53 OWiG. Im übrigen ist die Polizei bei ihrem Ermittlungsauftrag nicht auf eilbedürftige Handlung beschränkt und kann zu Aufklärung des Sachverhalts auch Sachverständige heranziehen (Göhler a.a.O., Rn. 16 zu § 53 OWiG).