"Einsatzgruppe Autoposer"- mich hat es nun auch erwischt...

  • Is doch im Endeffekt egal ob Lücke im System oder nicht , als Halter hab ich erstmal den Ärger damit. UNd am unkompliziertesten bzw schnellsten ist es wahrscheinlich sich entsprechend im Vorfeld mit Unterlagen und Nachweisen zu versorgen das man die Diskussion das nächste mal nicht hat.


    Evtl mal beim TÜV / GTÜ nachfragen wie man sowas in Zukunft im Keim ersticken kann.

  • Nochmal Sven:


    Es kann ja nicht sein, dass eine "Lücke im System" dazu führt, das ich als Kunde erstmal dumm dastehe und im ungünstigsten Fall auch noch mein Auto für ein paar Tage nicht fahrbar ist!
    Insofern ist die Frage nach einer NACHHALTIGEN Lösung wohl gerechtfertigt, oder? ;)


    Du wirst aber nicht jeden Dorf-Sheriff- der nun dank zahlreicher Medienbeiträge zu dem Thema glaubt, er sei auch so ein Held und darf endlich mal handeln- schulen können, dass er vor Ort richtig entscheidet...
    Ebenso wenig wird das KBA auf Zuruf eines Bürgers ihre Datensätze ändern- weil der Bürger sicherlich nicht die fundierten und beglaubigten Unterlagen beibringen kann, die es für eine Änderung der Datenbank bedarf...


    Also bleiben zwei Möglichkeiten:
    1. BMW kümmert sich drum...
    ...im Sinne Ihrer Kunden, die viel Geld für ein Auto bezahlt haben- in der Annahme damit gefahrlos und ungescholten fahren zu können...


    2. BMW kümmert sich nicht darum...
    ...und in Zukunft werden noch mehr solche Dorf-Polizisten glauben, sie dürfen auch mal ganz groß auftrumpfen...

  • Is doch im Endeffekt egal ob Lücke im System oder nicht , als Halter hab ich erstmal den Ärger damit. UNd am unkompliziertesten bzw schnellsten ist es wahrscheinlich sich entsprechend im Vorfeld mit Unterlagen und Nachweisen zu versorgen das man die Diskussion das nächste mal nicht hat.


    Evtl mal beim TÜV / GTÜ nachfragen wie man sowas in Zukunft im Keim ersticken kann.

    Die Idee hatte ein sehr guter Freund von mir auch, der direkt neben dem TÜV arbeitet und nun etwas verunsichert war, wann ihm Ärger mit seinem Z4 35si droht.
    Also ist er gestern kurz vor der Mittagspause mit seinem Auto nach nebenan und hat einfach mal gefragt, wie die Sache aussieht und welche rechtliche Handhabe er im Falle des Falles hätte- und ob sie ihm ggfls. eine Bescheinigung ausstellen könnten, dass der Klappenauspuff original ist!


    Der TÜV-Fritze hat gleich drei seiner Kollegen dazu geholt...-
    ...und nach 5 Minuten beratschlagen waren die vier sich einig:
    "Das Thema wird hier gerade zum Dauerbrenner...wir machen kaum noch etwas anderes, als Anfragen des Trachtenvereins zu bearbeiten! Ich kann Ihnen nur raten, sich an den hersteller zu wenden- denn eigentlich muss für Klarheit sorgen! Aber ich verstehe Ihre Bedenken- nur wir können hier so nichts für Sie tun!"

  • Warum hat er die Blaukittel nicht direkt nach einer Eintragung gefragt? z.B Klappenauspuff mit BMW Teilenummer ...
    Dies wäre mein Weg und wenn die können (wollen), dann beim Werkstatt Tüv in der Niederlassung fragen.
    Für eine einfache Bescheinigung ist wohl eher der Kundenservice zuständig.

  • Ich möchte ganz kurz einwerfen, dass die Beschlagnahme nur wegen eines Klappenauspuffes eine unverhältnismäßige Maßnahme darstellt. Die Wegnahme eines Gegenstandes ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte des Besitzers. So kann die Polizei die Beschlagnahme nur bei Gefahr im Verzug durchführen. Die verhältnismäßige Maßnahme wäre eine Mängelkarte gewesen. Beim Versuch der Beschlagnahme hätte ich definitiv den Diestgruppenführer sprechen wollen. Die Strafe für so einen Verstoß liegt zwischen 50€ und 100€ und gibt keine Punkte.
    Wie schon richtig bemerkt ist die Sicherstellung die freiwillige Herausgabe einer Sache an die Behörde.


    Sollte trotzdem Beschlagnahmt werden, in jedem Fall Dienstnummer der Beamten und Namen anhand des Dienstausweises notieren. Ab hier macht es auch Sinn die Situation zu Filmen. Unterbinden darf das keiner. Insbesondere die Doumentation von Schäden bzw wenn diese nicht vorhanden sind sollte erfolgen. Nach der Beschlagnahme auf ein Protokoll bestehen. Die Beamten sind dazu verpflichtet. Am besten quer über das ganze Formular "WIDERSPRUCH" schreiben.


    Sollte ein Fahrzeug zu Unrecht in Gewahrsam genommen werden, können Kosten für Ersatzfahrzeug usw eingeklagt werden. Auch weitere Kosten werden nicht in Rechnung gestellt.


    Im Grunde hat M-Power ja mit den Beamten reden können, was auch eher typisch für Bayern ist. Das ist immer die Beste Lösung. Allerdings hat das Fehlverhalten vorher wahrscheinlich erst zur Kontrolle geführt ;)



    Zitat von RÜ 06/2009


    In Baden-Württemberg und Sachsen wirdzwische n Sicherstellung (Ansichnahme einer gefährdeten Sache im Interesse des Berechtigten) und Beschlagnahme (Ansichnahme im öffentlichen Interesse) unterschieden. In den übrigen Ländern erfasst die Sicherstellung beide Fälle.

  • Nette Diskussion, führen wir bei uns in der Truppe auch regelmäßig (die Jule kriegt ja nur vollen Sound im race mode und die frage ist, ob das voll zugelassen ist).


    Sachlage ist wohl, es ist alles ok, solange der geräuschpegel unter den vorgeschriebenen Bedingungen (gutachterliche Messung im richtigen Abstand bei der richtigen Drehzahl) maximal den eingetragenen Wert erreicht. Es kann also durchaus auch eine Serienanlage oder ein nachgerüsteter Sportauspuff mit ABE zu laut sein, oder zu laut werden (und das ist gar nicht mal so selten, wir reden ja alle immer wieder davon, das ein Auspuff "freibrennt")


    Was lern ich daraus, in der Stadt überlasse ich das ballern den anderen, in freier Wildbahn kann die gute frei durchatmen. Da steht erstens keiner direkt neben mir und zweitens gibt es keine Gebäude von denen es widerhallt.

  • Ich meine Track/Race Mode sind bei den AGA innerorts nicht zugelassen. Beim M2 ist dem 100% so.

    3 Buchstaben für mehr Emotionen beim fahren - BMW


    Hat Kontakte zu Aufbereiter, Lackierer & Autoglaser und Folierer - in Frankfurt / Main (Glaser bietet auch andere Leistungen an)

  • Nach Lektüre und Verinnerlichung dieses Fadens habe ich mal in meinen Kfz-Schein geguckt...


    ...und festgestellt, dass die derzeit montierten Winterräder (17" 393, 225/50R17) dort eingetragen sind - Glück gehabt - die in der Sportline serienmäßigen Sommerräder (18" 397, 225/45 R18 vorn, 255/40 R18 hinten) jedoch gar nicht. :KNOW:


    Ich muss mal schauen, ob ich eine ABE ins Bordbuch gepackt habe... (Edith:) nö, da ist keine.

  • Die anderen zugelassenen Größen stehen im COC-Papier, das nicht mitgeführt werden muss. Das macht es für die blaue Truppe sehr schwer mit der Räderkontrolle und der dazugehörigen Zulassung.


    Du brauchst für alle von BMW montierten Felgen keine ABE.