E Kennzeichnung am Auspuff zeigen.
Parallel dazu den ETK aufrufen.
Fertig!
BMW hat für meinen 435i nunmal auch einen PP ESD auf den Markt gebracht, der eintragungsfrei ist.
Das ist ja alles schön und gut...
...nützt Dir nur alles nichts an einem Sonntagnachmittag mitten in der Pampas auf einer einsamen Landstraße, wo keine Hebebühne herumsteht
Ihr vergesst das "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei verschiedene Dinge sind!
Nochmal: Die Polizei urteilt in einer solchen Situation nach vorhandener Faktenlage in dem Moment! Sind die Beamten der Meinung, das Fahrzeug sei nicht im Zustand wie in den Papieren, sind sie berechtigt- und sogar gezwungen!!!!- die allgemeine Betriebserlaubnis mit sofortiger Wirkung zu entziehen.
Was dann am Ende dabei herauskommt, ist eine andere Sache...
...und sollte der Gutachter dann feststellen, das das Fahrzeug doch in einwandfreiem Zustand ist, bekommst Du es wieder und darfst Dich freuen, das kein weiteres Verfahren auf Dich zukommt.
Aber trotzdem darfst Du die Kosten fürs Abschleppen und den Gutachter zahlen...und bist ein paar Tage (oder Wochen) ohne Auto
Denn Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Dokumente bei Dir zu führen, die den Zustand des Fahrzeuges- und damit seine allgemeine Betriebserlaubnis- bestätigen!
In meinem Fall war es nun dreifach blöd gelaufen...
1. Zulassungsbescheinigung Teil 1
Dort ist zum Auspuff nichts vermerkt...und es ist auch kein Klappenauspuff eingetragen- obwohl werksseitig und original von BMW so verbaut!
2. KBA
Auch beim KBA ist der Auspuff nur als "Sportauspuff" deklariert- nicht aber als Klappenauspuff!
Insofern ist es schon richtig, dass die Polizisten es hinterfragt haben....
3. BMW
Egal wo Du auf den OFFIZIELLEN SEITEN von BMW nachliest, ist immer die Rede von "Sportauspuff". Nirgends wird auf einen Klappenauspuff hingewiesen...was seitens BMW sehr unglücklich ist und von meiner Seite auch bemängelt wurde!