@hoechris
Bei dem Urteil sind die Schäden mit einem "Und" verknüpft - da uns der Threadersteller über den genauen Umfang des "Schadens" im Dunkeln lässt (und trotzdem eine präzise Antwort erwartet) ist die Vergleichbarkeit deinerseits eine Vermutung - die kann stimmen, muss aber nicht.
Ich sehe immer noch nicht den Grund zur Wertminderung wenn "nur" Teile, die geklaut wurden, ersetzt wurden. Selbst da sind wir übrigens nicht vom Threadersteller aufgeschlaut worden - WAS wurde geklaut, WO wurde geschnitten, WAS wurde beschädigt.
Deswegen ist dieser Thread und alle Tipps die wir geben können sinnlos weil Rumgerate aufgrund mangelhafter Informationslage - mal wieder.
Grüße
Sven