Hey,
da beim Thema Leistungssteigerung einige Dinge zu beachten sind, möchte ich hier die Diskussion anregen.
Welche Folgen sind mit dem Einbau zu bedenken?
Welche Folgen bleiben nach dem Ausbau noch bestehen?
Welche Garantien habe ich?
Zur Verkehrsrechtlichen Situation möchte ich folgendes beitragen:
Zitat von § 19 StVZO Abs. 2 Nr. 2 und 3 "Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. [...]
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Zitat von Bußgeldkatalog 2018Bauartgenehmigung/ABE nicht mitgeführt 10 Euro
Fahren ohne Betriebserlaubnis 50 Euro
... mit Beeinträchtigung der Umwelt 90 Euro
... mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit 90 Euro und ein Punkt
Die Strafen sind im Bußgeldkatalog festgelegt. Ein aktives Tuning führt in der Regel immer zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Hier allerdings zu Nr. 2 bei einer Leistungssteigerung von über 50% und zu Nr. 3 grade die Abgaswerte.
Nach der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung lässt der Fortfall der Betriebserlaubnis nicht mehr wie früher auch die Zulassung entfallen.
Das beduetet, dass die Kraftfahrzeugversicherung immer noch gültig ist, auch wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Zitat von OLG Frankfurt 2015Mit dem herstellerfremden Eingriff in die Motorelektronik sei die Gefahr eines übermäßigen, vorzeitigen Verschleißes der Antriebseinheit verbunden und es kommt zu einer übermäßigen, vertragswidrigen Abnutzung des Fahrzeugs.
Bei Leasing Fahrzeugen intressant.