Pedro83 Öltanker

  • Fahrwerk hat im Gutachten den Eintrag §21 somit darf nur TÜV Rheinland diese Eintragungen durchführen.


    Werde es die Tage mal in Köln versuchen, vielleicht habe ich dort mehr Glück :wacko:

    Im Mittelalter hätte ich ein Pony geritten, die waren wenigstens schon tiefergelegt :KNOW:

  • warum lässt du nicht Fahrwerk und Felgen getrennt eintragen ;)


    einfach andere Felgen drauf beim Tüv Rheinland....


    klar doppelt Kohle, aber wenns nicht anders geht...

  • warum lässt du nicht Fahrwerk und Felgen getrennt eintragen ;)


    einfach andere Felgen drauf beim Tüv Rheinland....


    klar doppelt Kohle, aber wenns nicht anders geht...

    weil das eine dann das andere aufhebt ;)
    Es muss explizit "in Verbindung" mit bei stehen :thumbdown:

    Im Mittelalter hätte ich ein Pony geritten, die waren wenigstens schon tiefergelegt :KNOW:

  • weil das eine dann das andere aufhebt ;) Es muss explizit "in Verbindung" mit bei stehen :thumbdown:

    Was für ein Fahrwerk hast du den verbaut??
    Sowas hab ich ja noch nie in einem Fahrwerksgutachten gelesen.

  • Hab das FK Gewindefahrwerk verbaut, aber auch nur weil ich es echt zu einem Schnäppchenpreis bekommen habe :whistling:


    Aber da ich das in Verbindung mit Rädern eintragen lassen muss ist direkt die 21er Auflage:


    Screenshot_20180403-183117_Drive.jpg


    Naja, muss jetzt mal schauen ... Morgen geht's zum nächsten TÜV Prüfer :D

    Im Mittelalter hätte ich ein Pony geritten, die waren wenigstens schon tiefergelegt :KNOW:

  • Wünsche dir viel Glück das es klappt mit der Eintragung.
    Ansonsten greife zu einem AP Gewinde, ist auch nicht teuer und solche Probleme gibt es dann nicht mehr.

  • AP Gewinde kommt auf alle Fälle irgendwann rein wenn das jetzige sich verabschiede, hatte in meinem Mondeo auch eins drin und bin Mega zufrieden damit gewesen.


    Vielleicht klappt es ja morgen mit der Eintragung, würde mich freuen und mir jede Menge Stress ersparen :wacko:

    Im Mittelalter hätte ich ein Pony geritten, die waren wenigstens schon tiefergelegt :KNOW:

  • Entschuldige Pedro, aber §21 der StVZO besagt nicht, dass der TÜV das prüfen muss. Es geht ledliglich um eine technische Prüfstelle mit staatlich anerkannten Prüfern. Dazu gehören auch Dekra und KÜS. Also wenn TÜV nicht will, dann Dekra und KÜS

  • Es dürfen dann nur bestimmte Stellen, glaub im Westen ist es der TÜV und im Osten die Dekra.
    Ich war ja gestern Nachmittag auch bei der GTÜ und der Prüfer sagte das er es nicht machen darf wegen diesem §21,
    §19 wäre wohl kein Problem gewesen.

    Im Mittelalter hätte ich ein Pony geritten, die waren wenigstens schon tiefergelegt :KNOW:

  • Ja gut, die GTÜ hatte ich jetzt nicht unbedingt auf dem Schirm.. Aber die DEKRA darf auf jeden fall auch nach §21 abnehmen.. Also zumindest ist mir das so bekannt. Bei der KÜS bin ich mir tatsächlich auch gerade unsicher.