Eintragung Fahrwerk / Serienfelgen ?!

  • Hi zusammen,


    die Suche erbrachte mir keinen passenden Treffer, Google ist zu unübersichtlich und auch im Freundeskreis weiß keiner so genau Bescheid darüber. Daher mal die Frage hier in die Runde, in der Hoffnung das mir einer weiterhelfen kann.


    Ich habe letztes Jahr das KW DDC verbaut und eintragen lassen. In der Eintragung ist dieses nun explizit in Verbindung mit den Felgendimensionen meiner M403-Sommerräder eingetragen. Ist die Eintragung nun ausschließlich mit den M403 gültig oder darf ich auch andere Original-BMW-Räder fahren? Im genaueren geht es mir dabei um die 18Zoll M405 welche ich im Winter habe. Mich hat das bisher nicht so sehr gestört, im März steht aber TÜV an und ich frage mich nun, ob ich besser schon auf Sommer-Räder wechsle oder ob das kein Problem darstellt ?!


    Wie würde sich das verhalten wenn ich zukünftig andere Sommer-Räder fahren möchte (Zubehör-Felgen). Das diese dann eingetragen werden müssten ist klar aber wie verhält es sich dann mit der Verwendung von Original-Rädern (also z.B. wieder mit den 405ern im Winter)?


    Hoffe mir kann hier einer fachkundige Auskunft geben.


    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
    Jochen

  • Kommt drauf an wie es im Gutachten des Fahrwerks steht.
    Ich habe bei mir ein Eibach Prokit verbaut und wollte dann die Reifen (nicht Original von BMW)/Fahrwerkkombination nochmal eintragen lassen (als ganzes), wurde aber dann vom TÜV informiert dass eine Eintragung der Kombination natürlich möglich wäre, aber nicht zwingend notwendig ist. Der Komplettradsatz war vor dem Verbau der Federn schon eingetragen.


    Wenn dein Fahrwerk eingetragen ist (bzw. ne ABE hat) darfst du alle Original-BMW-Räder fahren, die für dein Fahrzeug von BMW vorgesehen sind. Müsste auch so im Gutachten stehen.



    Um ganz sicher zu gehen: Einfach mal die Unterlagen ausdrucken und damit zum TÜV gehen, die helfen dir gerne weiter wie das alles gemacht werden muss. Dann bist du auch auf jeden Fall auf der sicheren Seite...


  • Wenn dein Fahrwerk eingetragen ist (bzw. ne ABE hat) darfst du alle Original-BMW-Räder fahren, die für dein Fahrzeug von BMW vorgesehen sind. Müsste auch so im Gutachten stehen.
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    Um ganz sicher zu gehen: Einfach mal die Unterlagen ausdrucken und damit zum TÜV gehen, die helfen dir gerne weiter wie das alles gemacht werden muss. Dann bist du auch auf jeden Fall auf der sicheren Seite...

    Ja Fahrwerk ist eingetragen. Im Gutachten steht auch das es in Verbindung mit Original-BMW Rädern gültig ist. Daher wundert es mich schonmal das es dennoch explizit mit den Felgen und Reifendimensionen eingetragen ist.


    Zum Thema zum Tüv gehen. Mein Vertrauen in den TüV ist leider massiv angeschlagen nachdem der Audi meiner Frau letztes Jahr durchgefallen ist (man hat angezweifelt das die Original Audi Felgen tatsächlich original sind) und ich dem Herren bei meiner Fahrwerkseintragung mehrfach erklären musste, von wo nach wo sie die eingestellte Höhe an der Feder messen müssen. Offensichtlich waren sie mit der Angabe aus dem Gutachten ("Auflagepunkt Karosserie zu Auflagepunkt Feder") überfordert.


    Viele Grüße
    Jochen