Telefonie mit Wireless Charging vs. Komforttelefonie mit erweiterter Smartphone-Anbindung

  • So, bin gerade unterwegs, daher nur kurz auf die Schnelle (antworte nachher ausführlich):


    Auto ist kein Neuwagen, sondern ein Jahreswagen gewesen, den ich vor nem Monat gekauft habe mit knapp 20.000km (EZ 06/2017, gekauft am 29.08.2018)


    Navi Prof ist drin, ich poste nachher mal die SA-Liste, muss da nur vorher ein paar Sachen unkenntlich machen ;)


    Bis später und Danke schon mal an alle!

    Apfelstrudel ist auch für Nichtschwimmer ungefährlich 8)

  • So, ich noch mal :D


    Anbei mal der Kaufvertrag mit der SA-Liste dazu. Hab natürlich meine persönlichen Daten unkenntlich gemacht, ich hoffe ich habe nichts übersehen ^^


    Also ich als "Laie" verstehe das so, dass ich die Funktion "Wireless-Charging" in jedem Fall haben sollte...


    Wäre cool, wenn einer von Euch Licht ins Dunkel bringen könnte, denn dann kann ich im Zweifel am Montag mal den Verkäufer anrufen und nachhaken.


    Danke :thumbup:

  • Ab Werk hatte dieses Fahrzeug kein 6NW. Sehe nur 6NS.
    Würde ich reklamieren, im KV steht einwandfrei WirelessCharging. Und die Ausstattung fehlt.


    Da ist in der Datenbank beim Händler was falsch.


    Das Auto war also ein Genurtstagsgeschenk an dich selber, oder?


    Das war ein Vorführwagen oder?
    Der ist 3 Monate lang nicht zugelassen worden.


  • Ja, den Wagen habe ich mir zu meinem 40. Geburtstag selbst geschenkt :thumbup:


    War ein Vorführer, richtig.


    Danke für die Infos, dann werde ich am Montag mal in Adidas-Town anrufen und mal nachfragen was Sache ist.

    Apfelstrudel ist auch für Nichtschwimmer ungefährlich 8)

  • Es war kein Vorführer, es war eher ein Mietwagen.
    Winterräder statt Sommerräder ist eine SA welche sonst nur Mietwägen haben. Desweiteren haben die meisten mietwägen immer um die knappe 25.000 km drauf, und sind um 1 Jahr alt. Beides trifft bei dir zu.
    So sehe ich es jedenfalls

  • Mietwagen, der 3 Monate nach Produktion nicht zugelassen wird, ist auch selten, die müssen schnell Geld einfahren und sollten nicht rumstehen.
    Außerdem haben Mietwagen eher keine Remoteservices aber den FleetController.


    Das mit den Winterreifen ist komisch, war mir auch aufgefallen.


    Aber der TE sieht es ja in der Zulassungsbescheinigung II wer der Vorbesitzer war.

  • Dann würden aber sixt oder europcar als erster Halter im Brief stehen und das wäre dem Fragesteller sicher aufgefallen. Außerdem wäre nach 12 Monaten schon die erste HU fällig gewesen also 06/18.


    Sollte die HU also 06/21 fällig sein war es ein Mietwagen, das hätte zwingend im Kaufvertrag angegeben werden müssen!


    Ich tippe aber im Brief steht die BMW AG als erster Halter drin und es war ein Werkswagen. Vorführer sind aufs Autohaus zugelassen und werden normalerweiße mit max der Hälfte an KM / Monaten verkauft.

  • HU wird stets neu gemacht bei Kauf. Das wäre eher kein Indiz.


    BMW deklariert Autos auch als unfallfrei, obwohl u.a. Eine Tür ersetzt wurde. Und das wäre für mich jedenfalls kein unfallfrei mehr. Dennoch steht das im BMW Kaufvertrag so drin. Somit kann man in frage stellen, ob die das Auto stets korrekt ausschreiben.
    Die SA mit den Winterrädern lassen mich zu sehr zweifeln.