In diesem Zusammenhang eine ähnliche Frage. Ich möchte auch die Aussenspiegel ändern. Benötigen diese eine ABE oder eine E-Nr. damit ich sie montieren darf oder ist das egal woher die kommen ? Die ganze M-3 Look Kappen oder Carbon Kappen kommen alle ohne.
Das ist die elend leidliche immer wieder kehrende sich über alle Internetforen ziehende Frage der Zulässigkeit. Theoretisch braucht jedes Teil am Fahrzeug was du änderst und was vom Hersteller aus nicht in der Typgenehmigung steht(wenn sie pflichtig ist), also alles was es für dieses Fahrzeug nicht vom Hersteller direkt für dieses gibt, eine ABE oder ein Teilegutachten. Solltest du also mit deinen geänderten Spiegeln oder wegen der Änderung einen Umbringen oder anderweitig großen Schaden verursachen wirst du massive Probleme zwecks Vorsatz (oder ist das noch Fahrlässig da nicht vom Fach?) bekommen. Das die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs komplett erlischt wenn ein nicht zulässiges Teil verbaut ist, ist theoretisch richtig, wird aber in der Praxis vom Richter und den Versicherungen so eher nie ausgelegt.
Die Frage die sich jeder selbst stellen muss ist wie warscheinlich ist es das mit diesem Teil oder dadurch irgendwas passiert.