Neuwagen überführen ohne Zulassung

  • Hallo, bekomme Ende Dezember ein Neufahrzeug - Werksabholung in München!
    Nun hätte ich gerne die Erstzulassung aber erst in 2018.
    Gibt es da eine Möglichkeit mit Kurzzeitkennzeichen oä.
    Zur Not packe ich ihn auf den Hänger ( bei schlechtem Wetter eh geplant) oder würde dann umswitchen auf Händlerabholung (schweren Herzens)


    Gruß Mario

  • Ist nicht zulässig und der Händler bekommt Riesen Ärger, wenn das rauskommt! Fz Kontrolle z.B.
    Sollte schon legal möglich sein !

  • Wäre es möglich die Werksabholung auf Januar zu verschieben?
    Überführung mit Kurzzeitkennzeichen (5-Tage) sollte m.M.n. möglich sein.


    Hab auch schon mal von einem Fall gelesen, bei dem das Fahrzeug nur angemeldet übergeben werden durfte... hast Du so etwas mit Deinem Händler schon abgeklärt?

    BMW f31 320d xDrive 02/2016
    BMW e34 M5 3.8 02/1992
    BMW e87 118d 12/2006 (obsolete)

  • Kurzzeit wäre jetzt auch meine erste Idee gewesen - ist ja mit den US-Abholern nichts anderes.

    Gruß Hendric :)


    Umbau von Abgasanlagen und individuelle Endrohrblenden aus Edelstahl - bei Interesse PN


  • Kurzkennzeichen für 5 Tage. Verlangt nur einige Vorgaben:


    1. Die Zulassungsstelle verlanget eine EVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Die bekommt man von der Versicherung - meist ohne Aufpreis, bei der man anschließend versichert.


    2. Man braucht eine Kopie des Fahrzeugbriefes (gilt erst seit 2 Jahren oder so), da dieses Kurzkennzeichen inzwischen an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist (auch wegen der EVB)


    Das Datum ist klar festgelegt: Beginn der fünf Tage ist der Antragstag (kann nicht verschoben werden).

  • Wieso sollte das mit den roten Nummern eig verboten sein? Bei mir war die Situation so, dass ich beinahe meine Schilder nicht bekommen hatte, da das Fahrzeug erst in der Woche angemeldet wurde, als ich es abholen sollte. Da ich das Fahrzeug im
    Norden hab anmelden lassen und in Stuttgart wohne, wäre die Notlösung der Express Versand der roten Nummern nach München gewesen. Wäre laut Händler auch kein Problem gewesen!

  • Das ist die Vorschrift für das rote Kennzeichen:
    Hier genauer nachzulesen: https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratgeber/rote-kennzeichen


    Nutzung für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten


    Probefahrten sind dafür da, dass Käufer eines Fahrzeugs die Funktionsfähigkeit testen können. Es besteht also eine Kaufabsicht. Für kostenlose Probefahrten, die als Kaufanreiz dienen sollen, darf das rote Kennzeichen nicht verwendet werden.
    Mit Prüfungsfahrten ist die Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit eines Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer gemeint. Das Händlerkennzeichen darf ebenfalls für Hin- und Rückfahrten zum Prüfungsort z.B. der Hauptuntersuchung eingesetzt werden. Wenn ein Kfz erworben wurde und eine Auslieferung innerhalb der Europäischen Union stattfindet, ist diese Überführungsfahrt mit dem roten Kennzeichen möglich.
    Rote Kennzeichen dürfen nicht ausgeliehen werden, da der Versicherungsschutz lediglich für zugelassene Fahrten besteht. Wer ohne Versicherung ein Fahrzeug mit roten Nummernschildern fährt, begeht eine Straftat. Fahrten gegen Vergütung sind ebenfalls gesetzwidrig.
    Die Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen dürfen nur für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Eine private Verwendung z.B. für einen Einkauf ist unzulässig!




    Das heißt für mich der Händler darf das Kennzeichen nicht ausleihen, er selbst dürfte aber das Fahrzeug mit dem roten Kennzeichen abholen. Ansonsten kann er natürlich sicherlich einen Auftrag zur Abholung des Fahrzeugs aussprechen.
    ABER: Er trägt das Risiko.

  • Vielen Dank euch erstmal. Werde morgen mal bei meinem Verkäufer und in der Welt anrufen. Abholung auf Januar verschieben ist auch eine gute Idee - aber ich warte nun schon soo lange und es kommen keine Winterräder drauf . Deswegen auch schon die Planung mit Hänger
    Wird was Kleines Schnelles


    Gruß Mario