Alles anzeigenKlar, zum einen ist es Geschmacksache - auf der anderen Seite würde man so breite Felgen ohne stretch nie fahrbar auf dem F3x machen können. Gehört aber natürlich auch zu MFK? Was ist das?
Ne, also prinzipiell ist es so:
- Felge darf überstehen, Reifen nicht
- Freigängigkeit muss gegeben sein (Verschränkungstest)
- Wenn Bereifung von ETRTO abweicht, braucht es eine Freigabe
Solange all das eingehalten wird, ist es legal und kann so eingetragen werden.
Genau genommen darf der Reifen sogar überstehen, einfach die Lauffläche nicht. Wenn du also vor der MFK mit deinen neuen Reifen eine gepflegte Passfahrt gemacht hast, wird es enger angesehen als wenn du mit Fabrikneuen Reifen kommst, bei welchen die Aussenflanke noch unangetastet ist.
Übrigens darfst du eine weitere Anforderungen nicht vergessen - da gibt es noch die Bestimmung über die Abweichung des Abrollumfangs ggü. der originalen Felgen um nicht mehr als +-8% oder Veränderung der Einpresstiefe um nicht mehr als 1% der ggü. der CH-Typengenehmigung.
Schau mal dieses Doku vom Kanton ZH an:
https://stva.zh.ch/internet/si….pdf/TMB003FELG201711.pdf
Möchte dir ja nicht den Spass und die Freude an deinem neuen Setup nehmen, doch ich glaube so einfach mit der MFK wird es nicht