Achsvermessungsprotokoll

  • "Die Fahrwerksgeometrie ist gemäß Vorgaben des Fahrzeugherstellers neu einzustellen. Sollten die Werte aufgrund

    einer erheblichen Höhenabweichung nicht einstellbar sein, so ist ein optimaler Wert in Nähe des Toleranzbereiches des

    Fahrzeugherstellers einzustellen."


    das steht im Gutachten. Ja im Falle des Sturzes kann das möglich sein, aber nicht bei der Spur.