Alles gut.
Grundsätzlich, wenn da etwas steht wie “siehe Anlage 47.11“, dann sollte diese eigentlich auch vorhanden sein. Bei Sammelwerke mit Anlagen für zig Varianten nicht unbedingt alle 100+ Seiten, aber zumindest der für das eigene Fahrzeug relevante Teil.
Prüfstellen können die Daten zur ABE Nummer theoretisch einsehen, sie zu haben erspart aber schonmal Diskussion.
Notfalls beim Hersteller Anfragen, die sollten die vollständigen Dokumente ja haben und im Normalfall mindestens bei Kauf-/Eigentumsnachweis auch herausgeben.