Rechtsschutzversicherung deckt i.d.R. nicht jeden Gang zum Anwalt ab. Der ADAC hat z.B. "Deckungsablehnung wegen ungenügender Erfolgsaussicht" in den Bedingungen. Ich denke nicht, dass das bei anderen Versicherungen anders ist. Der Tipp "ab zum Anwalt" ist mit viel Aufwand und Kosten verbunden (auch für den TE) und wird bei einer eindeutigen, von der Polizei protokollierten Vorfahrtsverletzung sicher zu einer solchen Ablehnung führen. Man kann mal mit der Rechtsschutzversicherung sprechen und hören, wie die den Fall sehen, aber gleich zum Anwalt (dessen Uhr tickt sofort) ist eher ein schlechter Rat.
So einen simplen Schaden gibt man der Versicherung und lässt es regeln. Auch die eigene VK und KH würde aktiv werden, wenn da irgendeine Chance auf Zahlung durch den Gegner bestünde. Die sind schliesslich auch Wirtschaftsunternehmen.
Danke für die Aufklärung.