Der Punkt ist, dass bei einer Auszahlung natürlich keine Lohnkosten für eine Reparatur anfallen!
Entsprechend wird der ursprüngliche Betrag um die Lohnkosten reduziert.
Solltest du dir das Geld auszahlen und das dann doch irgendwie reparieren lassen, kannst du eventuell höhere Beträge mit der Rechnung nachfordern.
Das ist schlichtweg falsch! Natürlich werden auch bei fiktiver Abrechnung die Lohnkosten bezahlt! Wieso auch nicht. Lediglich die Mehrwertsteuer wird einbehalten so lange bis entsprechende Belege vorgelegt werden.