Gitter ohne NSW M Race Gitter F32 BMW 4er

  • Ich habe das so verstanden, dass es um die Teilenummern der Scheinwerfer geht. Und die sind wohl identisch bei F80 und F3X, jeweils mit adaptiven LED-SW

  • M3 F80 und M4 F82 haben gleiche Scheinwerfer, btw. um die geht es ja. Der F32 und F36 haben auch diese Form der Scheinwerfer. F30/F31 darfst da nicht betrachten, der hat tatsächlich andere. Mir ist das aber letztendlich egal, sollte der TÜV das bemängeln gibt es genug Zeit um "schnell" wieder umzubauen, dass alle zufrieden sind.


    Aber ich finde es gut, wie ihr euch alle dafür einsetzt und interessiert... :thumbup:

  • Ach so...


    Es ist fraglich ob man dann daraus schliessen kann, dass man beim F3x die Nebelscheinwerfer einfach entfernen darf wenn es diese Konfiguration in D vom Werk aus gar nicht gibt.


    Das für den Tüv umzubauen ist eine Sache, wenn du aber ein Kind Nachts über den Haufen fährst weil du es auf Grund selbst demontierter Nebelscheinwerfer nicht gesehen hast kannst du dich auf eine saftige Rechung gefasst machen. Das interessiert dann nämlich die Rennleitung und wird als fahren ohne Betriebserlaubnis ausgelegt.

  • Ich meine was verbaut ist am Auto muss funktionieren für den TÜV, was nicht da ist, kann auch nicht überprüft werden.


    […]


    Vor allem sind NSW keine Pflicht…Nebelschlussleuchte ja!

    Trotzdem können Fahrzeugkomponenten eine Systemzulassung haben.


    Wohlbekanntes Beispiel geteilte Rückleuchten, 2 Teile außen am Fahrzeug, 2 Teile an der Heckklappe. Baut man Teile davon aus, darf man nicht mit dem Rest weiterfahren, auch wenn theoretisch alle vorgeschriebenen Funktionen noch da sind.


    Wie die Zulassung der adaptiven LED-Scheinwerfer hier konkret aussieht und was an der Aussage zur Zulässigkeit dran ist, habe ich jetzt nicht recherchiert.

    Es auch aber Kombi-Zulassungen für Kurven-/Abbiegelicht im Hauptscheinwerfer zusammen mit den NSW, die nur als Gesamtsystem geprüft und freigegeben wurden. Ob das bei irgendeiner F3x Variante der Fall ist, weiß ich nicht.

  • Der NSW ist nach STVZO kein Zulassungsrelevantes Teil so wie die NSL die man unbedingt braucht. Daher erlischt auch nicht per se die Betriebserlaubnis.


    Daher ist das entfernen der NSW nichts verwerfliches. Allerdings muss dann auch das Schaltzentrum gegen eins ohne NSW getauscht werden, sonst bemängelt das evtl. der Tüv weil wenn verbaut muss es auch funktionieren.

    Wer Codierungen oder Nachrüstungen im Bereich München sucht darf sich gerne per PN bei mir melden.

  • Dann ändere ich mal den Begriff von Nebelscheinwerfer nach Kurvenlicht. Vielleicht macht das einen Unterschied?

    Dann wäre doch Abbiegelicht eigentlich richtig. Der NSW geht doch nur dann an, wenn der Blinker gesetzt wird, oder?