Spoiler Eintragung in der Schweiz

  • Schau dass du ein für die Schweiz gültiges Gutachten (in manchen Kantonen genügt das deutsche TÜV Gutachten) hast, melde die Veränderung nach Einbau beim Stva an und die sagen Dir dann, ob bzw. wie und wann das Fahrzeug vorgeführt werden muss. Preise für solche Abnahmen können nicht pauschal angegeben werde, da diese von Kanton zu Kanton und von Umbau zu Umbau stark variieren können.



    Hab deinen Beitrag erst nachträglich gesehen, sorry. :verbeugen:


    Danke für die Antwort :grin:

  • Und beim PPK ist die Eintragung sozusagen "kostenlos", abgesehen von der Versicherungsprämie und dem neuen Fahrzeugschein? Und das beantrage ich vor- oder nach dem Umbau?


    So hat es mir mein Verischerungsberater (Zurich Versicherung) damals erklärt. Klingt für mich auch logisch, da es sich um ein Werkstuning handelt. Wenn du das Auto neu mit PPK bestellst, musst du das ja auch nicht nachträglich noch vom StVa abnehmen und eintragen lassen -> Stichwort: homoligiert ;)


    Deshalb wie gesagt am besten einfach noch bei deiner Versicherung anfragen und das weitere Vorgehen direkt mit denen besprechen. :)

  • Bei einigen Punkten kann ich aus eigener Erfahrung mitsprechen :)


    Also... ich habe im Dezember 2016 in DE das PPK, die Performance Bremsanlage und die Active Sound Anlage umbauen lassen. Natürlich stelle sich auch für mich auch die Frage, wie das mit der Zulassung in der Schweiz aussieht.
    Nach einiger Recherche habe ich herausgefunden, dass die Bremsanlage, und das PPK in der CH vorgeführt werden müssen, und zwar mit den Unterlagen eines Schweizer BMW Händlers. Diese Doks sind bei allen CH BMW Händlern im System hinterlegt, da die Schweizer Abnahme schon erfolgt ist.
    Wenn ihr Glück habt, erhaltet ihr diese einfach so, oder gegen einen Unkostenbeitrag.


    Nachdem ich nun alle Papiere zusammen hatte, wurde ein Termin beim STVA vereinbart...


    Die Abnahme ging dann relativ kurz und schmerzlos über die Bühne.
    Ich habe explizit nachgefragt, ob die TÜV Unterlagen gereicht hätten. Dies wurde klar verneint, da das FZ nun wegen dem PPK eine neue Typenscheinnummer erhält!


    Unter dem Strich gab es einen neuen Fahrzeugausweis mit neuer Typenscheinnummer und einen Eintrag für die Bremsanlage. Nach der Eintragung/ Änderung muss natürlich noch die Benachrichtigung an die Versicherung erfolgen.


    Den Weg auf das STVA könnt ihr euch also sparen, wenn ihr die entsprechenden CH Dokumente nicht habt.
    Die Active Sound Anlage muss übrigens nicht vorgeführt werden.


    Gruss

  • Hey Dani. Nun bin ich aber entsetzt, das du was illegales am Auto hast... So n spoiler wird nach meinen bisherigen Erfahrungen aber immer missachtet. Zumindest hat bei mir nie ein Hahn danach gekräht.
    Nach meinen bisherigen Erkenntnissen ist die Abgasanlage so ziemlich das einzige, was frei von Abnahme in der Schweiz ist.
    Kann ich zwar nicht nachvollziehen aber einige TuningLaden, mein Motorradladen, etc haben mir das ebenfalls gesagt.
    Mir geht es so am Motorrad.
    Ach ja, mein Sound am Auto ist auch frei vom Einträgen, muss aber immer meine Homo-Papiere mitführen.


    (Morgen kommen endlich meine Federn, die ich vor 2 Wochen gekauft habe.. :) )


    Mir fällt grad ein, seit kurzem ist ein Gesetz rausgekommen, das besagt, wenn ein deutscher tuningladen den Wert deines Auto steigert, muss beim ausführen des Autos eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden, die bei Einfuhr wieder erstattet wird. Ich hab das so rausgelesen, das der Wert des kfz's hinterlegt werden muss. Zumindest deute ich es in diese Richtung, da es heisst, das es für die allermeisten deutschen Firmen nicht in Frage kommt.
    Musst mal google, das kannst du ja so super...


    Gruss Marcel

  • Ach, soweit ich weiss, kann man für fast alle Tuningteile bei Schweizer tunerladen ein dtc Gutachten kaufen. Bei manchen musst du nur angeben, was für ein Material es ist, wenn geht noch bei wem du es gekauft hast, damit er herausfinden kann, für was der da eigentlich ein Gutachten ausstellt...
    Aber nur, wenn die Teile in der Schweiz auch erlaubt sind. Carbonspoiler im Frontbereich ist ausgeschlossen, weisst ja, das war mein Vorhaben.
    Es sei denn, du bringst einen baugleichen mit zum bruchtest beim dtc Center. Dann kann es klappen, kostet dann aber einige 1000 CHF die Prozedur.