Panorama - Glasdach / Schiebedach explodiert / zerbröselt

  • Wenn die Dachkassette verspannt eingebaut ist oder die beiden Dachteile verspannt sind, kann das ohne Einfluss von außen springen.
    Würde mich direkt mit München in Verbindung setzen. Erst recht bei einem drei Monate "altem" Neuwagen. Klar, nachzuweisen ist das wahrscheinlich nicht, aber ich würde es über BMW direkt versuchen...

  • Der Händler macht es sehr einfach. Das ist ein Fall für die Gewährleistung, du musst keinen Fertigungsfehler nachweisen. Steinschlag auf dem Dach :fail: .


    TK ist halt einfach für den Händler, wobei Gewährleistung auch nicht zwangsweise einen Ersatzwagen enthält.


    Amen

  • Denke auch das die Beweislast hier beim Händler liegt da das Auto erst 3 Monate alt ist.


    Wenn Du sagst es war kein Steinschlag und der Händler schon, wird er es dir nachweisen müssen und nicht du ihm. Am Besten wäre natürlich Du hast einen Zeugen.


    Je nachdem wie hoch dein SB ist würde ich mich auf weitergehende Schritte einlassen.


    Allerdings bin ich kein Anwalt und daher stellt dies keine Rechtsauskunft dar.

  • alle glassplitter sollten doch vorhanden sein ? Man könnte schon daraus schlissen wie es passiert ist.

    Wenn ein Mensch behauptet, mit Geld ließe sich alles erreichen, darf man sicher sein, dass er nie welches gehabt hat. Aristoteles Onassis

  • Naja die Argumentation ist natürlich folgende:
    Der Steinschlag kann schon länger gewesen sein und die Scheibe erst jetzt gesprungen - und dadurch dass Steine im Fahrgastraum liegen kann man auch von einem Steinschlag ausgehen - das find ich überhaupt lustig, wer hat im Fahrzeug im Winter keinen Kiesel?!...
    Und außerdem ist es nicht möglich, dass die Scheibe ohne Einwirkung von außen springt...
    Somit bin ich leider ziemlich machtlos :(

  • War bei einem Arbeitskollegen genau der gleiche Fall allerdings bei einem Seat.
    Einfach während der Fahrt ist das Panoramadach zersprungen.


    Auch bei ihm sagte der Händler es muss ein Steinschlag gewesen sein, dürfte wohl eine gern genommene Ausrede sein.


    Er durfte auch alles über die TK abwickeln von Hersteller oder Händler gabs da genau Null an entgegenkommen.

    E36 coupe, E46 coupe, E92, F32, waiting for G22...

  • Bin in der Glasbranche tätig ....


    Es gibt natürlich viele Möglichkeit warum es zum Glasbruch kommt. Ein Steinschlag, Gewalteinwirkung, Verspannter Einbau (Glaskante stößt an Metallteil), Spontanbruch.


    Wenn ESG (Einscheiben Sicherheitsglas) kaputt geht gibt es immer einen "Knall" umso stärker die Glasscheibe umso lauter und umso mehr fliegen dir die fetzen um die Ohren. Aber Verletzungsrisiko besteht nicht da ESG fein zerspringt und idr nicht Scharfkantig ist.


    Das ESG Ist auf der Fläche sehr belastbar.
    https://youtu.be/TQpNSUIgdoA


    Aber wehe man schlägt auf die Glaskante dann ist sofort aus die Maus.


    Eine Weitere Möglichkeit und die kommt für mich hier eigentlich in Frage ist der Spontanbruch, wie der Name schon sagt Spontan.


    https://www.baunetzwissen.de/g…lsulfid-einschluss-159350

  • Wenn du willst, dass BMW das bezahlst, musst du denen eigentlich beweisen, dass es ein Gewährleistungsfall ist. Ich denke allerdings, dass das unstrittig ist. Sollte es doch ein Steinschlag gewesen sein, sollten auf dem Dach neben dem Glasdach Dellen zu finden sein. (Oder auf der Motorhaube)
    Es ist unwahrscheinlich, dass ein einziger Stein auf das Dach fällt und dann ausgerechnet nur das Glasdach trifft (Auch wenn die Fläche im Verhältnis zum Rest des Daches sehr gross ist)

  • Leute, so leid mir der TE tut und so gerne ich Euch zustimmen möchte, dass BMW das in Gewährleistung übernehmen sollte, so ist es einfach nicht. Hier liegt ein klarer Fall von Pech vor. Und scheinbar will BMW auch nicht kulant (freiweillig) sein.
    In deutschland würde den glasschaden ohne großen aufwand die TK übernehmen, in österreich sollte das doch ähnlich sein.


    Ich würd also zu dem händler fahren, der scheinbar wenigstens ein bisschen kulant beim leihwagen sein wollte



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  • Das ist ein rechtlich schwieriges Unterfangen.



    Die Gewährleistungsrechte in Deutschland sehen die Beweislastumkehr nach sechs Monaten vor. Vereinfacht:
    Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer nachweisen, dass die gekaufte Sache zum Zeitpunkt des Übergangs frei von Mängeln war. Das gelingt in der Regel nicht.
    Danach muss es der Kunde beweisen, dass ein Schaden bei Übergabe schon verdeckt vorlag. Auch das gelingt in der Regel nicht.
    Das kann natürlich auch seltsame Blüten treiben und gibt oft Streitereien.


    In Deutschland entsteht der GW-Anspruch, wenn es keine Niederlassung ist, gegen den Händler, mit dem man den Kaufvertrag schließt.
    Das was da immer mit Gewährleistung durch BMW usw. gemacht wird, ist von BMW nur ne Zusatzleistung. Andere Hersteller geben eine Garantie.


    Wie das ganze in Österreich ist, ist wieder ne andere Geschichte. Da muss man in die Verträge schauen, was da drin steht oder was ausgeschlossen wird und mit wem man welchen Vertrag hat.


    In Deutschland werden über die BMW Gewährleistung in der Regel keine Glasschäden ersetzt, wenn dann bei der Frontscheibe, wenn man den vollständigen Sprung sieht und kein Steinschlag ersichtlich ist. In so nem Fall kann man Glück haben. Kommt aber stark auf den Händler an, wie der sich reinkniet.


    Und genau dieser Aspekt wird schwierig. Wie kann man beweisen, dass da nichts draufgefallen oder geschossen wurde.
    Einfach wäre es, wenn das in der Garage passiert wäre, wo sonst keiner Zugang hat.


    Bei ESG-Scheiben kann man das nicht mehr, weil diese in zig kleine Scherben springen.
    Eine Verletungsgefahr sollte von diesen aber nicht ausgehen.


    Rein versicherungstechnisch ersetzt den Glas-Schaden in Deutschland die Teilkasko, in der Regel auch den Einbau. Den Leihwagen nicht. Wenn man ne SB für die TK hat, dann hat man die zu tragen. Rückstufungen gibt es bei der TK nicht.