Die Geschichte ist nun aber wenig hilfreich weil es ursprünglich um den Versicherungsnehmer und nicht um den Fahrzeughalter geht.
Grüße
Sven
Die Geschichte ist nun aber wenig hilfreich weil es ursprünglich um den Versicherungsnehmer und nicht um den Fahrzeughalter geht.
Grüße
Sven
Die Geschichte ist nun aber wenig hilfreich weil es ursprünglich um den Versicherungsnehmer und nicht um den Fahrzeughalter geht.
Grüße
Sven
Bei Erstzulassung:Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter war meine Mutter, Leasingnehmer ich
Bei Ummeldung:
Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter meine Frau, Leasingnehmer immer noch ich (was die BMW-Bank zuerst nicht akzeptieren wollte)
Darauf bezog sich meine Geschichte
Der Halterwechsel bei einem Leasingfahrzeug ist nunmal ein Problem weil dir das Auto nicht gehört - das hängt möglicherweise auch mit so Dingen zusammen wie der Restwert, wenn das Auto auf dem Papier nicht mehr aus erster Hand stammt.
Der Versicherungsnehmer kann der Bank aber (immer noch und wie schon mehrfach bestätigt) egal sein - den bekommt sie im Zweifel gar nicht mit, maximal durch die EVB, die einer bestimmten Person zugeordnet wird. Aber wen interessiert es? Wenn das Auto den Regeln entsprechend versichert ist spielt der Versicherungsnehmer nicht die geringste Rolle.
Grüße
Sven