Quelle: Mein Mini Händler, wollte ich auch schon mal machen.
Sicher, dass Du das nicht mit Halter/ Leasingnehmer verwechselst?
Quelle: Mein Mini Händler, wollte ich auch schon mal machen.
Sicher, dass Du das nicht mit Halter/ Leasingnehmer verwechselst?
Oh man, ich kann nicht mehr lesen
Leasingnehmer und Halter dürfen nicht unterschiedlich sein, Halter und Versicherungsnehmer natürlich schon. Irgendwie sollte ich mal lernen die Beiträge richtig zu lesen. Das gleiche hatte ich aber oben schon geschrieben...
Also Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer können auch bei einem Leasingfahrzeug unterschiedlich sein.
Aus diesem Grund stellt sich die Frage gar nicht, da eine günstigere Versicherung über den Vater sowieso möglich ist.
Zumal es Probleme mit speziellen Rabatten geben würde, insofern diese nur dem Sohn zustehen.
Also bei uns in der CH ist das möglich, aber das hilft dir wohl kaum weiter... Wüsste nur nicht, mit welcher Begründung dies in DE nicht auch möglich sein sollte
Habe gestern vormittag mit der Kundenhotline der BMW Bank telefoniert.
Die nette Dame erzählte mir, auch nach Rückfrage bei einem weiter Kollegen, dass Leasingnehmer, Fahrzeughalter UND Versicherungsnehmer die selbe Person sein muss.
Das ist Unsinn - die BMW Bank bekommt gar nicht mit wer Versicherungsnehmer ist.
Grüße
Sven
Also bei mir war es damals ähnlich in der Konstellation (Vater: 30%, Ich: 90%). Der Aufschlag, den meine Versicherung(!) wollte, wenn Versicherungsnehmer und Halter unterschiedlich sind war so hoch, da hätte ich den Wagen auch (fast) gleich selbst versichern können.
Damals war die einfachste Variante, dass mein Vater den Leasingvertrag abgeschlossen hat, somit auch Versicherungsnehmer war und alles war gut. Man kann beim Leasingvertrag einen abweichenden Zahler angeben. Sprich: Die Raten gingen über mein Konto, aber der Leasingnehmer war schlußendlich mein Vater.
Kann die vorherigen Antworten so betätigen, also dass Leasingnehmer und Fahrzeughalter gleich sein müssen, Versicherungsnehmer kann durchaus jemand anderes sein.
Also ich kann nur bestätigen, dass es zumindest bei BMW wurscht ist, ob Leasingnehmer und Halter (Versicherungsnehmer) eine Person sind ... machen wir nämlich regelmäßig so - Leasingnehmer bei unserem Alltags-GT bin ich und Halter ist meine Frau und auch die Versicherung läuft auf meine Frau!
Irgendwo in den AGBs der BMW-Bank soll angeblich stehen, dass der Leasingnehmer die Person sein muss, auf der Fahrzeug auch zugelassen wird!
Bei der Neuzulassung durch den Händler kriegt das die BMW Bank in der Tat nicht mit.
Bei meinem MINI bin ich Leasingnehmer, zugelassen auf meine Mutter.
Die ist nun verstorben und ich wollte ihn auf meine Frau ummelden. Also BMW-Kundenbetreuung kontaktiert, die den Brief zu meiner Zulassungsbehörde geschickt haben. Als der Termin dann zur Ummeldung anstand, sagte mir die Truse bei der Zulassungsbehörde dann, dass wir ein Problem hätten. Das Fahrzeug dürfe nur auf mich zugelassen werden, sie zeigte mir das Begleitschreiben der BMW-Bank, in dem das auch so formuliert war.
Da ich dann bei der Kundenbetreuung richtig Alarm gemacht habe (von wegen ewiger Kunde mit mehreren Fahrzeugen und Androhung von Kündigung) hat die BMW-Bank schlussendlich zugestimmt.
Also egal scheint das wohl nicht zu sein!