Eintragung Fahrwerk+Felgen gem. §21 - für Winterräder gesondert erforderlich?

  • Das ist leider mein Problem. Das Teilegutachten habe ich nicht. Es wurde alles abgenommen und der DEKRA Mensch nahm alles mit und hat mir dann einige Tage später die Abnahme zugeschickt. Im Netz habe ich auch kein Teilegutachten gefunden.

    2005-2007 BMW 316i Compact (E36)
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    2007-2010 Honda Civic Type S (FN3)
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    2013-2016 BMW M135i (F21)
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    2016-2021 BMW 440i (F32)

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    2021-??? BMW M4 Competition (G82)

  • Das ist leider mein Problem. Das Teilegutachten habe ich nicht. Es wurde alles abgenommen und der DEKRA Mensch nahm alles mit und hat mir dann einige Tage später die Abnahme zugeschickt.


    Unglaublich... Hier tief im Westen ;) macht sich der TÜV Fotokopien von den für das jeweilige Fzg. relevanten Seiten des Gutachtens und händigt das Original selbstverständlich dem Besitzer wieder aus. Und die Abnahmebescheinigung gleich dazu, und nicht erst Tage später per Post.


    Im Netz habe ich auch kein Teilegutachten gefunden.


    Welches Fahrwerk ist das denn genau, war hier leider nicht rauszulesen? Notfalls wird man das Gutachten zwar beim Hersteller wieder anfordern können, aber eigentlich sollte die DEKRA es rausrücken müssen, denn es kann ja sein, dass man es nochmal braucht - z.B. wenn man das Fahrwerk in ein anderes Fzg. verbauen will. Oder wenn man auf dasselbe Fahrzeug später zusätzlich noch Spurplatten verbaut.


    Methoden sind das... :thumbdown:


    (BTW: Ich scanne alle Dokumente, die mit meinem Fzg. und dessen Umbauten zu tun haben, erstmal ein und halte sie auf dem Rechner vor - kann man sich dann zusätzlich auch noch auf sein Smartphone kopieren und im Fall der Fälle der Rennleitung vor die Nase halten.)

    Gruß, Michael



    BIETE:


    11.09.2017 - PN-Overflow: Ich ersaufe im Moment in PNs. ich werde alle beantworten, habe aber im Moment extrem wenig Zeit. Bitte Geduld.

    Einmal editiert, zuletzt von myfxp ()

  • Erstmal sorry für die späte Reaktion:


    Mal so rum gedacht: KW gibt im zugehörigen Gutachten alle Originalräder frei, also eine BEGRENZTE Menge an Rädern. So gesehen muss das ganze nur mit der größten (Abrollumfang) bzw am ehesten zum schleifen neigensten Kombination ausprobiert werden.


    Richtig. Aber genau das - nämlich die Prüfung mit dem größten Abrollumfang - ist ja gar nicht passiert! Sondern nur die Prüfung mit dem geringeren Abrollumfang der ALPINA-Räder mit Bereifung im 30er-Querschnitt.


    Und dafür (und nur dafür!) wurde ein Mindestabstand "Radmitte bis Radausschnittkante" festgelegt, der aber nicht zwingend für Räder mit einem größeren Abrollumfang passen muss. Einverstanden?


    Soll mir ja alles recht sein, weil es mich weniger beschränkt - aber logisch (und richtig) ist es "eigentlich" nicht.


    Alle anderen Räder kann KW nicht ins Gutachten einschließen weil es sich dabei ja um eine quasi UNENDLICH große, nicht abgegrenzte Menge handelt.
    Es kann ja durchaus sein dass deine Kombi einen geringeren Abrollumfang hat - dies kann KW aber unmöglich für alle nicht Serien Räder sicher stellen, daher müssen diese nochmal explizit abgenommen werden


    Das ist mir ja klar, dass eine Abnahme nach §21 erfolgen muss, und ist deshalb auch gar nicht der Punkt.


    Der Punkt ist - na ja, siehe oben halt. Oder mal ganz einfach: Man prüft "kleine" Räder und gibt damit auch geichzeitig auch alle "großen" frei. Jetzt klarer, wo es logiktechnisch hakt...?

    Gruß, Michael



    BIETE:


    11.09.2017 - PN-Overflow: Ich ersaufe im Moment in PNs. ich werde alle beantworten, habe aber im Moment extrem wenig Zeit. Bitte Geduld.

  • Du hast leider völlig an mir vorbei gelesen...


    Ich red vom KW Gutachten das für die Serienbereifungen gilt, nicht von deinem Fall. Und da wird KW es ja vorführen haben müssen - eben in der "ungünstigsten" Version mit dem größten Abrollumfang der Serienbereifung die vom Gutachten eingeschlossen ist.


    Eben jene Menge aus Serienbereifung ist ja eine endliche Teilmenge der unendlichen Gesamtmenge von allen verfügbaren Rädern. Die endliche Teilmenge ist vom Gutachten abgedeckt, eine UNENDLICHE Gesamtmenge kann aber nicht vom Gutachten abgedeckt werden.
    DEINE Bereifung stammt aus der unendliche Menge welche eben nicht abgedeckt ist, deswegen musst DU deine Räder vorführen. Jmd dessen Räder aus der Teilmenge der Serienbereifung stammen aber nicht auch wenn diese einen größeren Abrollumfang als deine besitzt.
    Es ging mir gar nicht um den tatsächlichen Abrollumfang sondern darum ob die Räder der Teilmenge der Serienbereifungen entspringen oder nicht.


    Und nur zur Klarheit mit "Serienbereifung" meine ich nicht eine vorgegebene Reifengröße 235/40 sondern die Serienfelgen mit entsprechender Bereifung - der Begriff "Serienberäderung" wäre also passender

  • ...


    Ist das ZF Sachs Performance aus der Sammelbestellung von F&F. Auf der Website von Sachs gibt es einen Link zu einem Gutachten, der führt aber ins Leere. :(


    Ich werde Sachs mal anschreiben. Die könne mir das ja sicher zur Verfügung stellen.


    Ja die DEKRA ist hier in Thüringen manchmal echt komisch. Der machte die Abnahme vor Ort und schrieb sich auch alles auf. War aber schon 17 Uhr. Vermutlich hat er kein Bock gehabt und es daher erst später gemacht. :huh:

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