Zudem ist es unlogisch, dass bei Federn/Spurplatten beide Rad-/Reifenkombinationen (also Sommer/Winter) eingetragen werden (müssen), und ausgerechnet bei 'nem Gewindefahrwerk nicht (wo ja sogar der Abstand Radmitte bis Radausschnittkante exakt im Gutachten und somit im Fahrzeugschein eingetragen wird, aber eben konkret bezogen auf die aktuell montierten Räder).
Ist eigentlich nicht unlogisch- Das Gewindefahrwerk ist _ein_ Teil, sprich da hat der Hersteller durchaus die Möglichkeit zu überprüfen ob das Fahrwerk in jedem Fall auf das konkrete Fahrzeug mit den Serienrädern passt, und diese Serienräder im Gutachten entsprechend pauschal freigibt.
Federn und Spurplatten sind aber zwei Dinge und da wäre es ein fast unmöglicher Aufwand dass ein Hersteller seine Federn mit allen verfügbaren Kombinationen von Spurplatten testet und freigibt. Anders sähe es wieder aus, wenn _nur_ Federn verbaut sind- dann deckt das zugehörige Gutachten Serienräder häufig ab, also genauso wie beim Gewindefahrwerk.