Eintragung Fahrwerk+Felgen gem. §21 - für Winterräder gesondert erforderlich?

  • Zudem ist es unlogisch, dass bei Federn/Spurplatten beide Rad-/Reifenkombinationen (also Sommer/Winter) eingetragen werden (müssen), und ausgerechnet bei 'nem Gewindefahrwerk nicht (wo ja sogar der Abstand Radmitte bis Radausschnittkante exakt im Gutachten und somit im Fahrzeugschein eingetragen wird, aber eben konkret bezogen auf die aktuell montierten Räder).

    Ist eigentlich nicht unlogisch- Das Gewindefahrwerk ist _ein_ Teil, sprich da hat der Hersteller durchaus die Möglichkeit zu überprüfen ob das Fahrwerk in jedem Fall auf das konkrete Fahrzeug mit den Serienrädern passt, und diese Serienräder im Gutachten entsprechend pauschal freigibt.


    Federn und Spurplatten sind aber zwei Dinge und da wäre es ein fast unmöglicher Aufwand dass ein Hersteller seine Federn mit allen verfügbaren Kombinationen von Spurplatten testet und freigibt. Anders sähe es wieder aus, wenn _nur_ Federn verbaut sind- dann deckt das zugehörige Gutachten Serienräder häufig ab, also genauso wie beim Gewindefahrwerk.

  • Ist eigentlich nicht unlogisch- Das Gewindefahrwerk ist _ein_ Teil, sprich da hat der Hersteller durchaus die Möglichkeit zu überprüfen ob das Fahrwerk in jedem Fall auf das konkrete Fahrzeug mit den Serienrädern passt, und diese Serienräder im Gutachten entsprechend pauschal freigibt.


    Hast Du wirklich meinen Post komplett und in allen Details gelesen?


    Federn haben - zumindest auf dem Papier - eine fest definierte Höhe bzw. Tieferlegung, ein Gewindefahrwerk naturgemäß nicht. Daher könnte ein Hersteller bei Federn sehr viel eher "pauschal" irgendwas freigeben als bei einem Gewindefahrwerk. Bei letzterem müsste er ja praktisch für jede serienmäßig zugelassene Rad-/Reifenkombination einen minimal zulässigen Wert für den "Abstand Radmitte bis Radausschnittkante" (so heißt das im TÜV-Gutachten) ermitteln, weil jedes (auch jedes serienmäßige!) Rad einen anderen Abrollumfang hat. Und wir reden hier über Millimeter.


    Aber ich hab wie gesagt gerade leider keinen Zugriff auf das KW-Gutachten. Auf deren Website gibt es zwar einen Link "Teilegutachten", aber entweder bin ich zu blöd, nach Angabe des Fahrzeugs überhaupt irgendein Gutachten zu finden, oder die Website taugt in diesem Punkt nix. :(

    Gruß, Michael



    BIETE:


    11.09.2017 - PN-Overflow: Ich ersaufe im Moment in PNs. ich werde alle beantworten, habe aber im Moment extrem wenig Zeit. Bitte Geduld.

  • Aber ich hab wie gesagt gerade leider keinen Zugriff auf das KW-Gutachten. Auf deren Website gibt es zwar einen Link "Teilegutachten", aber entweder bin ich zu blöd, nach Angabe des Fahrzeugs überhaupt irgendein Gutachten zu finden, oder die Website taugt in diesem Punkt nix.


    Liege ich falsch oder hast Du diesen Link gesucht (auf der Detailseite...) ?


  • Hast Du wirklich meinen Post komplett und in allen Details gelesen?

    Selbstverständlich ;)
    Ich wüßte auch nicht dass ich widersprochen habe, dass der Prüfer bei dir etwas ziemlich komisches gemacht hat, was in dieser Form so nicht gemacht werden dürfte- das ist aus meiner Sicht definitiv so. Aber mich wundert da nix, mein letztes Gewindefahrwerk wurde auch komplett ohne Höhenangabe eingetragen- die Prüfer machen hier teilweise wirklich kuriose Dinge.



    Ich habe nur gesagt dass ich diese Aussage nicht unlogisch finde:

    Zudem ist es unlogisch, dass bei Federn/Spurplatten beide Rad-/Reifenkombinationen (also Sommer/Winter) eingetragen werden (müssen), und ausgerechnet bei 'nem Gewindefahrwerk nicht

    Bei zwei durchgeführten Veränderungen ist immer eine Einzelabnahme erforderlich, da sich die Gutachten auf die Änderung auf Basis des Serienzustands beziehen. Bei nur einer Änderung kann es -je nachdem was im Gutachten steht- sein, dass eine getrennte Vorführung mit Serienrädern nicht erforderlich ist.
    Das wurde hier ja auch schon gesagt.

  • Hi,


    MT Joker liegt da schon ganz richtig mit seiner Annahme dass es der Verbund aus spurplatten und Federn / Fahrwerk ist, der eine Eintragung beider Rad-/Reifen-Kombinationen nötig macht.


    Bei einem Gewindefahrwerk hat der Hersteller durchaus die Möglichkeit verschiedene Räder bis zur maximal zulässigen Tiefe (der Abstand bis Kante) zu prüfen. Hatte da nochmal mit meinem Kumpel drüber gesprochen (Hersteller von Sonderfahrwerken) und die haben vor kurzem für einen VW Bus ein Fahrwerkegutachten erstellen lassen und da wollte der Prüfer auch die verschiedenen originalen Bereifungen sehen. Gefahren wurden die Tests aber nur mit der "extremsten", die anderen wurden nur auf dem Platz kurz begutachtet.


    Aber am Rande: ich habe auch schon Federn gehabt, die trotz originaler Bereifung die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten haben ( H&R auf einer 330i Limousine mit original 18"). Also auch bei der ganzen Gutachterei ist das mMn kein Garant dafür dass es am Ende passt und auch funktioniert.


    Mit freundlichen Grüßen
    Sven

    DailyDrive: 2013er BMW 320dA Touring ///M-Technik | Mineralgrau
    Weekend: 2001er BMW Z3 2.2i Roadster Sport Edition | Saphirschwarz

  • Hier die entsprechenden Stellen des Bilstein B14/B16 für F20/F30
    [Blockierte Grafik: https://abload.de/img/zwischenablage011galm.jpg]
    [Blockierte Grafik: https://abload.de/img/zwischenablage02valyg.jpg]


    Man muss also nicht das Fahrwerk mit allen bereits abgenommenen oder originalen Rädern nochmals abnehmen lassen. Im Gutachten steht auch, dass die originalen Einfederwege vo/hi nicht verändert werden. Also ändert das Fahrwerk auch nicht an der Freigängigkeit. Ich weiß nicht, ob Bilstein da eine Ausnahme ist und bei anderen GW-FW der Federweg sich ändert.

  • Liege ich falsch oder hast Du diesen Link gesucht (auf der Detailseite...) ?


    Du liegst falsch, denn ich habe diesen Link gesucht. ;) (Deiner war fürs V3, ich habe aber ein DDC Plug&Play).


    Aber danke für den Tip mit der Detailseite, das ist mir in der Tat komplett entgangen. :thumbup:


    Und wie ich dabei gerade und erst jetzt feststelle, gibt es zwei DDC-Fahrwerke für den 335i mit unterschiedlichen Artikelnummern (39020014 und 39020018), aber worin die sich unterscheiden, ist mir nicht ganz klar - das verlinkte Gutachten ist jedenfalls dasselbe. Bekommen habe ich laut Rechnung das mit der Artikelnummer 39020018. Lediglich bei den Achslasten sehe ich da leicht unterschiedliche Angaben, aber sagen tut mir das jetzt irgendwie nix.


    BTT - jedenfalls stehen dort auf Seite 7 folgende entscheidende Sätze (muss ich abtippen, kann man leider nicht kopieren, Englisch lasse ich weg):


    Zitat

    III. 1 Rad/Reifenkombinationen


    Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen.


    Bei der Verwendung von anderen Rad/Reifenkombinationen ist eine Begutachtung nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.


    Insofern ist das jetzt eindeutig. Rein von der Sache her (wegen des größeren Abrollumfangs der Serienräder) aber trotzdem mir nicht wirklich einleuchtend. Aber egal, um so besser.


    Auf Seite 8 steht dann übrigens noch:


    Zitat

    Die Fahrzeughöhe ist in den Fahrzeugpapieren unter Feld 20 neu festzulegen. Das genaue Maß der Tieferlegung ist von fahrzeugspezifischen Toleranzen, der Reifengröße und der Fahrzeugausführung abhängig.


    Wurde bei mir auch nicht gemacht...

    Gruß, Michael



    BIETE:


    11.09.2017 - PN-Overflow: Ich ersaufe im Moment in PNs. ich werde alle beantworten, habe aber im Moment extrem wenig Zeit. Bitte Geduld.

  • Mal so rum gedacht: KW gibt im zugehörigen Gutachten alle Originalräder frei, also eine BEGRENZTE Menge an Rädern. So gesehen muss das ganze nur mit der größten (Abrollumfang) bzw am ehesten zum schleifen neigensten Kombination ausprobiert werden.


    Alle anderen Räder kann KW nicht ins Gutachten einschließen weil es sich dabei ja um eine quasi UNENDLICH große, nicht abgegrenzte Menge handelt.
    Es kann ja durchaus sein dass deine Kombi einen geringeren Abrollumfang hat - dies kann KW aber unmöglich für alle nicht Serien Räder sicher stellen, daher müssen diese nochmal explizit abgenommen werden

  • Ich hätte zu dem Thema auch noch eine Frage. Ich habe jetzt die Abnahme für mein Gewindefahrwerk in Verbindung mit meinen 20" Rädern von der DEKRA bekommen und eintragen lassen. Im Gutachten der DEKRA steht aber nur die Kombi mit den Sommerrädern drin. Für den Winter habe ich Mischbereifung in orignalen Dimensionen. 225 hinten 255 vorne.


    Die Kombi steht im COC nicht drin unter Winter sondern nur unter Sommer. Außerdem gilt die Abnahme des Fahrwerks ja nun nur mit den Sommerrädern. Ich gehe also davon aus ich muss die Kombi mit Winterrädern auch nochmal eintragen lassen???

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