Da es sch um eine grundsätzliche Frage handelt, mache ich ausnahmsweise mal einen neuen Thread auf:
Ich hab letzte Woche vom TÜV ein Gutachten gem. §21 StVZO für die Eintragung meines KW-Fahrwerks (DDC Plug&Play) und der ALPINA-Felgen in 20" erstellen lassen. Soweit, so gut.
Aber was ist jetzt, wenn ich die Winterräder in 18" montiere? Muss diese Kombination nochmal gesondert vom TÜV abgenommen werden, oder ist sie durch dieses Gutachten gleichzeitig und automatisch mit abgedeckt?
Klar, ich kann das auch den TÜV fragen (dessen Antwort ich mir schon denken kann), aber mich würde mal interessieren, wie hier in der Praxis von denjenigen verfahren wird, die ein anderes Fahrwerk und andere Felgen verbaut haben, die nicht durch die CoC abgedeckt sind.
Bei der Eintragung der damals verbauten Schnitzer-Federn und der Spurplatten wurden mir die Winterräder gleich mit eingetragen - weil ich aber auch darum gebeten hatte (war wohl ein Entgegenkommen seitens des TÜV). Leider hab ich diesmal nicht daran gedacht, den Punkt ausdrücklich anzusprechen.
Der aktuelle Text im Gutachten lautet:
ZitatAlles anzeigenGutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO)
... bla bla ...
Felder 15.1-15.2 a.mögl.vorn.:245/30ZR20 90Y a.Alpina
LM-Felge 8Jx20EH2+,ET 36mm,Typ 3611244 u.hinten:265/30
ZR20 94Y a.Alpina LM-Felge 9Jx20EH2+,ET 47mm,Typ 36112
45;M.Gewindefahrwerk KW automotive Kennz.Federn/Federb
ein vorn:2041/2001034 und hinten:100-200/20-60-80/2001
134,Abstand Radmitte bis Radausschnittkante v.u.h.:335
mm,ohne Schneeketten***
Klingt jetzt nicht unbedingt "universell" für jede andere Felge, oder...?