Eintragung Fahrwerk+Felgen gem. §21 - für Winterräder gesondert erforderlich?

  • Da es sch um eine grundsätzliche Frage handelt, mache ich ausnahmsweise mal einen neuen Thread auf:


    Ich hab letzte Woche vom TÜV ein Gutachten gem. §21 StVZO für die Eintragung meines KW-Fahrwerks (DDC Plug&Play) und der ALPINA-Felgen in 20" erstellen lassen. Soweit, so gut.


    Aber was ist jetzt, wenn ich die Winterräder in 18" montiere? Muss diese Kombination nochmal gesondert vom TÜV abgenommen werden, oder ist sie durch dieses Gutachten gleichzeitig und automatisch mit abgedeckt?


    Klar, ich kann das auch den TÜV fragen (dessen Antwort ich mir schon denken kann), aber mich würde mal interessieren, wie hier in der Praxis von denjenigen verfahren wird, die ein anderes Fahrwerk und andere Felgen verbaut haben, die nicht durch die CoC abgedeckt sind.


    Bei der Eintragung der damals verbauten Schnitzer-Federn und der Spurplatten wurden mir die Winterräder gleich mit eingetragen - weil ich aber auch darum gebeten hatte (war wohl ein Entgegenkommen seitens des TÜV). Leider hab ich diesmal nicht daran gedacht, den Punkt ausdrücklich anzusprechen.


    Der aktuelle Text im Gutachten lautet:



    Klingt jetzt nicht unbedingt "universell" für jede andere Felge, oder...?

    Gruß, Michael



    BIETE:


    11.09.2017 - PN-Overflow: Ich ersaufe im Moment in PNs. ich werde alle beantworten, habe aber im Moment extrem wenig Zeit. Bitte Geduld.

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  • Normal muss jede Änderung neu abgenommen werden und darunter fallen die Winterräder auch - selbst die Erfahrung schon gemacht.

    Gruß Hendric :)


    Umbau von Abgasanlagen und individuelle Endrohrblenden aus Edelstahl - bei Interesse PN


  • So kenn ich das auch und habe es beim letzten Fahrzeug auch so gemacht (also einzeln abnehmen + eintragen) - Wortlaut war im Schein dann sowas wie "alternativ LM-Felge xy blabla"...).


    Wobei es -glaube ich, aber bin nicht sicher- sein kann, dass keine zusätzliche Eintragung erforderlich ist, wenn das Fahrwerk abgenommen ist und es sich bei den alternativen Felgen um Serienfelgen handelt... aber Sonderfelgen müssen eigentlich immer jede für sich eingetragen werden.

  • Normal muss jede Änderung neu abgenommen werden und darunter fallen die Winterräder auch - selbst die Erfahrung schon gemacht.


    So würde ich das auch verstehen :thumbup:

  • Dem Wortlaut nach findet sich in der Eintragung kein Zusammenhang zwischen den Rädern und dem Fahrwerk. Es ist beides gleichzeitig eingetragen worden, aber ich sehe kein "nur möglich mit" oder ähnliches.


    Weiterhin beginnt die Eintragung der Räder mit "auch möglich": Das ist eine Ergänzung zu den sowieso schon freigegebenen Rädern.


    Ich wüsste also dem Wortlaut der Eintragung nach keinen Grund, warum Winterräder in Seriendimension nochmal mit dem Fahrwerk eingetragen werden müssten, zumindest im vorliegenden Fall nicht da es sich um zwei getrennte, voneinander unabhängige Eintragungen handelt.


    Grüße
    Sven

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  • Das Thema interessiert mich auch. Habe seit Dienstag ein Fahrwerk drin und abgenommen mit den 20" Schmidt Rädern. Im Winter fahre ich die originalen Felgen mit den originalen Dimensionen. Habe leider auch nicht dran gedacht den DEKRA Menschen zu fragen deswegen.

    2005-2007 BMW 316i Compact (E36)
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    2007-2010 Honda Civic Type S (FN3)
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    2016-2021 BMW 440i (F32)

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    2021-??? BMW M4 Competition (G82)

  • Hi,


    wie Sven schon sagte, eine Beschränkung auf die Alpina Felgen ist da nicht zu lesen.


    Habe bei meinem Z3 einen ähnlichen Fall gehabt: Fahrwerk mit Gutachten §19.3, BBS Lemans ohne Gutachten, war folglich wie bei dir eine §21 Abnahme.
    Auf Nachfrage was mit den serienmäßigen Bereifungen wäre, wurde mir durch den TÜV-Prüfer mitgeteilt, dass diese ja im Rahmen des Gutachten vom Fahrwerk behandelt wurden und lediglich davon abweichende Bereifungen gesondert betrachtet werden müssten.


    MfG Sven

    DailyDrive: 2013er BMW 320dA Touring ///M-Technik | Mineralgrau
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  • Ich wüsste also dem Wortlaut der Eintragung nach keinen Grund, warum Winterräder in Seriendimension nochmal mit dem Fahrwerk eingetragen werden müssten, zumindest im vorliegenden Fall nicht da es sich um zwei getrennte, voneinander unabhängige Eintragungen handelt.


    Wäre natürlich gut, wenn's so ist.


    Ich war bzw. bin da nicht ganz sicher, weil nach der Typbezeichnung der hinteren Felge ein Semikolon und dann ein "M." (was wohl für "mit" steht) folgt.


    Warte jetzt auf den Rückruf vom Prüfer, der die Eintragung gemacht hat, bin gespannt.

    Gruß, Michael



    BIETE:


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  • Nein, originale Räder sind im Fahrwerksgutachten eigentlich immer abgedeckt. Nur Räder, die abgenommen werden müssen, musst du mit dem Fahrwerk zusammen "vorfahren". Wenn du 18" Zubehörfelgen mit Teilegutachten fahren würdest, müsstest du die mit dem Fahrwerk nochmal eintragen lassen. Originale nicht.

  • Ich war bzw. bin da nicht ganz sicher, weil nach der Typbezeichnung der hinteren Felge ein Semikolon und dann ein "M." (was wohl für "mit" steht) folgt.


    Warte jetzt auf den Rückruf vom Prüfer, der die Eintragung gemacht hat, bin gespannt.


    Sorry für späte Rückmeldung:


    Prüfer hat tatsächlch zurückgerufen und telefonisch bestätigt, dass die Winterräder nicht gesondert eingetragen werden müssen.


    ABER: Damit widerspricht er sich allerdings selbst, denn genau derselbe Prüfer hatte seinerzeit die Schnitzer-Federn und HR-Spurplatten eingetragen, und da hat er neben den montierten Sommerrädern auch die Winterräder in Verbindung mit Federn/Spurplatten eingetragen (kulanterweise ohne dass ich die Winterräder gesondert vorführen musste).


    Ist zwar nett und praktisch, dass ich die Winterräder jetzt wohl nicht gesondert eintragen muss, aber im Grunde und genaugenommen falsch. Denn bei einer Einzelabnahme nach "§21 StVZO (§19(2) StVZO)" geht es ja ausschließlich darum, genau die vorgeführte Kombination aus Federn/Spurplatten/Fahrwerk und Rädern zu überprüfen. Wenn das dann mit den aktuell montierten Rädern gerade so passt, kann es ja durchaus sein, dass es mit anderen montierten Rädern (auch wenn es Serienräder sind) gerade so eben nicht mehr passt.


    Denn erstaunlicherweise ist der Abrollumfang meiner Serienräder auf der VA sowohl bei den Sommerrädern in 19" als auch bei den Winterrädern in 18" geringfügig größer als der der ALPINA-Räder in 20" - dem geringen Reifenquerschnitt der ALPINA-Schluppen geschuldet.


    Zudem ist es unlogisch, dass bei Federn/Spurplatten beide Rad-/Reifenkombinationen (also Sommer/Winter) eingetragen werden (müssen), und ausgerechnet bei 'nem Gewindefahrwerk nicht (wo ja sogar der Abstand Radmitte bis Radausschnittkante exakt im Gutachten und somit im Fahrzeugschein eingetragen wird, aber eben konkret bezogen auf die aktuell montierten Räder).


    Nein, originale Räder sind im Fahrwerksgutachten eigentlich immer abgedeckt. Nur Räder, die abgenommen werden müssen, musst du mit dem Fahrwerk zusammen "vorfahren".


    Siehe oben - sehe ich rein von der Logik her und speziell bei 'nem Gewindefahrwerk anders. Hast Du dafür einen belastbaren Beleg?


    Leider hab ich das Fahrwerksgutachten von KW gerade nicht zur Hand.


    Jedenfalls neige ich eher dazu, Staatis Auffassung zuzustimmen, auch wenn's die lästigere Variante ist (und man theoretisch sogar am Fahrwerk schrauben müsste, wenn man von Sommer auf Winter oder umgekehrt wechselt).


    Anekdote am Rande: Im TÜV-Gutachten steht ausdrücklich drin, dass die Schnitzer-Federn und Spurplatten ausgetragen werden müssen. Hat das Mädel beim Straßenverkehrsamt aber komplett übersehen, so dass ich laut Papieren jetzt Schnitzer-Federn, Spurplatten und KW-Gewindefahrwerk gleichzeitig verbaut habe. :thumbup: Ich glaube aber, dass die Rennleitung da sowieso nicht durchblickt, wenn man mal angehalten wird. Wenn die einen aus drei Blättern bestehenden Fahrzeugschein in den Fingern halten, werden sie schon denken, dass eh alles eingetragen ist, was man so verbaut hat. ;) Nur bei 'nem Unfall wird man da evtl. genauer hinschauen... :whistling:

    Gruß, Michael



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