Hallo,
ich würde abhängig davon was als Vorschaden im Kaufvertrag angegeben ist mich anwaltlich beraten lassen und sofern dann möglich die Karre wieder dem Händler auf den Hof stellen.
Hallo,
ich würde abhängig davon was als Vorschaden im Kaufvertrag angegeben ist mich anwaltlich beraten lassen und sofern dann möglich die Karre wieder dem Händler auf den Hof stellen.
Das tut mir echt Leid für dich..
Aber eines würde mich schon interessieren, dieser leichte Heckschaden... zeig mal paar Bilder vom Fahrzeug.
Ich würde in erster Instanz den Verkäufer zur Rede stellen und verlangen vom Kauf zurück zu treten können gegebenenfalls Schadenersatz Anspruch stellen vll. am besten das ganze per Anwalt ...
Direkt zum Anwalt. Wie sieht der Kaufvertrag aus? Zeig mal her ...
Versuche das Auto wieder an den Verkäufer loszuwerden. Rückabwicklung wegen des verschwiegenen Totalschadens. Verlange Bilder vom Unfallauto bzw. suche welche im Netz.
Hast du das mit dem leichten Heckschaden schriftlich? Was steht im Kaufvertrag? Was hier steht ist letztendlich entscheidend.
Hast du mal nach Fotos mit der VIN gesucht?
Außerdem würde ich mir schonmal einen Anwalt suchen, um gleich Druck aufzubauen.
Gruß Mario
Hoffe nicht "im Kundenauftrag" zu verkaufen oder im Kaufvetrag die persönliche Daten des Händlers statt seines Betriebes - dann ist es privat Verkauf und wird schwer...
Bei verschwiegenen Unfallschäden ist es egal ob privat oder gewerblich - es ist in jedem Fall Betrug.
Grüße
Sven
Natürlich, der Unterschied liegt im Weiteren darin, ob der Verkäufer angibt "wusste ich auch nicht"... Aber das wird mir schon der richtige "Dealer" sein...
Problem ist eher: Privat ist kein Geld da und sogar mit Titel bekommst du dann € 50,- monatlich oder so.
Hatte ich auch mal....
So sieht der Kaufvertrag aus und es ist ein Händler