Ja das ändert aber leider nichts daran das du einen Wagen mit einem Totalschaden gekauft hast, der (wie auch immer, wo auch immer, durch wen auch immer) wieder aufgebaut wurde. Selbst wenn es gut gemacht wurde - es ist ein Totalschaden gewesen
ja aber totalschaden bezieht sich nur auf eine wirtschaftlichkeit eines wiederaufbaus! nicht ob man es reparieren kann bzw so rep kann, dass das fahrzeug auch verkehrssicher ist. und die wirtschaftlichkeit, ist ein unterschied, ob es eine freie werkstatt oder eine BMW niederlassung macht. ist eine reine kalkulation, wie günstig ich so ein unfallfahrzeug bekomme und wie teuer meine kosten für einen wiederaufbau sind und sobald ich für einen reparierten wagen mehr geld bekomme (als investiert) ist es eigentlich kein totalschaden mehr.
bin der meinung, dass der begriff 'totalschaden' nur eine rechnerische unrentabilität eines wiederaufbaus feststellt (bei uns eben meist von versicherungen), was nicht bedeutet, dass man es nicht doch wieder aufbauen kann. bei einem alten billigauto, wäre jeder leichte blechschaden schon ein wirtschaftlicher totalschaden, wenn man die repkosten in einer vertragswerkstatt zu grunde legt.
aber natürlich bleibt es ein unfallwagen.