Alles rund um SPURPLATTEN / SPURVERBREITERUNGEN

  • Guten Abend Freunde!


    Ich muss mal einen gesonderten Thread eröffnen, weil ich eine ganz konkrete Frage an diejenigen habe, die hier die 403M mit 15er Spurplatten von H&R auf der Hinterachse fahren.


    Bislang habe ich hier im Forum stets gelesen, dass vorne 10mm und hinten 15mm pro Seite ohne Probleme mit der 403M passen. Nun hab ich mir mal das Gutachten zu diesen Spurplatten durchgelesen und habe dort bei den Auflagen für den F31 mit dieser Rad-/Reifenkombination Folgendes gelesen:



    K2: "Für ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Radhausausschnittkante/Kunstoffstossfänger nachzuarbeiten."


    und


    Auflagen zur Radabdeckung: "Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination ist durch Anbau von "X" (Breite der Radabdeckung in mm) auftragenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen im Bereich von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten herzustellen. Die ausreichende Radabdeckung kann auch durch Aufweiten der Kotflügel erreicht werden."


    Wenn sowas der DEKRA-Mann bei der Abnahme liest, bekomme ich doch die Platten nicht ohne Nacharbeiten eingetragen oder? Wie war das bei euch?


    Danke schon mal!


    Viele Grüße
    Jenze

  • Hol dir das H&R Plattenset wo die Schrauben schon dabei sind, da ist ein ABE dabei, musst nix eintragen lassen, ist komisch, ist aber so....
    Ist reine Geldschneiderei, die Nummer auf den Platten ohne Schrauben ist nicht gleich mit den Platten mit Schrauben, obwohl die Platten sonst identisch sind. Also nix ABE von Komplettset, für Platten ohne Schrauben!

  • Hallo,


    wie schon durch Nikimaki beschrieben, gibt es beim komplett Set eine ABE, welche eine Eintragung nicht notwendig macht.


    Da bei uns aber zusätzlich Schnitzerfedern verbaut sind, ist die ABE leider hinfällig. Wir werden versuchen, die Kombination nächste Woche beim Tüv in Meiningen eintragen zu lassen, danach werde ich berichten.

  • Natürlich bekommst du die eingetragen. Da ist genügend Platz. Der einfachere Weg ist der o.g.
    Ich habe die Sachen einzeln gekauft und sie auch eingetragen bekommen ohne daß da was gemacht werden mußte.


    Gruß Mario

  • Danke für eure schnellen Antworten!


    Das mit der ABE gilt meines Erachtens nur für ganz bestimmte Rad-/Reifenkombis und nur bis zu bestimmten Plattenstärken. Die o.g. Zitate sind genau aus diesem Teilegutachten, in dem auch was von ABE steht.


    Ich wollte mir bei iiibay eigentlich ein Set holen mit vorn 20mm und hinten 30mm + verlängerter Schrauben + Radschloss. Das Set besteht aus folgenden Artikeln:


    - H&R B75726-10 (Spurverbreiterung 10mm)
    - H&R B75726-15 (Spurverbreiterung 15mm)
    - H&R B14254001 (Kegelbundschraube mit 40mm Schaftlänge)
    - H&R B14254301 (Kegelbundschraube mit 43mm Schaftlänge)




    Das sind doch die Artikel, die ihr meint oder? Aber damit muss ich dann zum TÜV, also nix ABE ... Ich blick da irgendwie nicht ganz durch.

  • Mit deiner Rad-/Reifenkombination musst du die Spurverbreiterung leider eintragen lassen.
    Beachte die Auflagen in der ABE/Gutachten für deine Rad-/Reifenkombination!


    Auflage bei deiner Rad-/Reifenkombination:
    A1a: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
    oder einen Angestellten einer Überwachungsorganisation nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentfizierungsnummer bescheinigen zu lassen.


    Die ABE ist nur bei bestimmten Rad-/Reifenkombination mit bestimmten Spurplatten gültig!
    Zum Beispiel ist die ABE gültig mit 10mm Spurplatten pro Seite, mit einer Rad-/Reifenkombination von 205/60 R16 (7x16) an der Vorderachse.

  • Danke für die Bestätigung! Genau so verstehe ich das auch.




    Deshalb nochmal der ausdrückliche Hinweis an diejenigen hier, die die genannten H&R-Platten (10/15) mit der 403M ohne eine TÜV-Abnahme fahren: Mit dieser Rad-/Reifenkombination haben die Platten KEINE ABE! Im Falle eines (Un)Falles kann das erhebliche Probleme geben (insb. mit der Versicherung), wenn die Spurverbreitung nicht abgenommen wurde und damit das Fahrzeug quasi ohne Betriebserlaubnis war/ist. Dieses Risiko würde ich persönlich nicht eingehen und deshalb schnellstens zum TÜV fahren.




    Eine schöne Woche gewünscht


    Jenze

  • Hallo,


    Ihr habt Recht, ABE beinhaltet bei den 19" die Vorführung. Hatten wir ja sowieso für Freitag vorgesehen.

  • Wie kommt ihr drauf das es mit den originalen 19ern eingetragen werden muss? Die Radgrößen sind doch in der ABE drin. Oder verstehe ich gerade was falsch?
    http://www.h-r.com/bin/75726.pdf


    ...eingetragen werden ist vielleicht nicht ganz der richtige Ausdruck, schau Dir einfach die Auflage A1a an, da steht es wie auch bereis hier oben im Detail beschrieben. Es muß vorgeführt werden. Hatte ich auch übersehen.