BMW M3 (F80)...alles Infos

  • Habe ich in der Vergangenheit mehrmals so gemacht - lohnt sich immer dann, wenn das Auto als Firmenwagen läuft, man einen Restwert vereinbart, der unter dem erwarteten Strassenpreis liegt, und das Auto dann privat aus dem eigenen Firmenleasing rauskauft.

    Das kann gut gehen....muss es aber nicht ;)


    Das Finanzamt ist ja auch nicht auf der Brotsuppe dahergeschwommen und die schauen schon genau hin, wenn Du einen Firmenwagen privat herauskaufst ;)
    Insbesondere, wenn man bewusst die Leasing-/Finanzierungsraten hoch angesetzt hat, um den späteren Kaufpreis nach Ablauf der gewerblichen Leasing/Finanzierung zu drücken...

  • Daß das nicht unbegrenzt geht sollte klar sein :).


    Davon abgesehen bekommt das Finanzamt davon nichts mit - das Auto geht nach 3 Jahren zum Händler zurück. Ende. Was danach passiert ist Privatsache. Das "rauskaufen" ist doof formuliert - rein technisch kaufst du das Auto nach Leasingende vom Händler.


    Ich hatte das vor vielen Jahren mit einem 330D gemacht, der hatte einen kalkulierten Leasing-Restwert von rund 15.000 Euro, gekauft vom Händler für diesen Wert, privat verkauft für 18.500 Euro.


    Der Restwert "15.000" Euro war vorab bekannt, genau wie die Vereinbarung, das Auto zu übernehmen.


    Deswegen - NACHFRAGEN. Der Wert ist bekannt, egal ob er irgendwo im Leasingvertrag steht oder nicht.


    Grüße
    Sven

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  • Daß das nicht unbegrenzt geht sollte klar sein :).


    Davon abgesehen bekommt das Finanzamt davon nichts mit - das Auto geht nach 3 Jahren zum Händler zurück. Ende. Was danach passiert ist Privatsache. Das "rauskaufen" ist doof formuliert - rein technisch kaufst du das Auto nach Leasingende vom Händler.

    Als gewerbetreibender ist es eben nicht "reine Privatsache" was Du tust ;)
    ...insofern gehe ich da in keinster Art und Weise mit Dir konform- tut mir leid ;)


    Aber wir haben ja einen sehr guten Steuerberater hier im Forum...vielleicht kann der dazu ja mal fundiertes Wissen beitragen?!?!?!

  • Die Nummer ist ein alter Hut aber meines Wissens nach steuerrechtlich nicht einwandfrei :thumbdown:


    @M-Power


    Danke für die PN, beantworte ich Dir nachher in Ruhe

  • [...]rein technisch kaufst du das Auto nach Leasingende vom Händler.[...]


    Meinem Verständnis nach kauft man ein Leasingfahrzeug nach Leasing-Ende von der BMW Bank, die bis dato Eigentümer ist. Ob diese den Wagen über den Händler verkauft kann natürlich sein. Aber nicht immer kann man munter und locker sagen "nehm ich mit". Einige Fahrzeuge sind auch anders verplant und dann heißt es "abgeben und weg damit". Der Kauf nach dem Leasing ist nichts anderes als ein Gebrauchtwagenkauf. Unabhängig davon, ob man den Wagen vorher selbst gefahren ist.

  • Meinem Verständnis nach kauft man ein Leasingfahrzeug nach Leasing-Ende von der BMW Bank, die bis dato Eigentümer ist. Ob diese den Wagen über den Händler verkauft kann natürlich sein. Aber nicht immer kann man munter und locker sagen "nehm ich mit". Einige Fahrzeuge sind auch anders verplant und dann heißt es "abgeben und weg damit". Der Kauf nach dem Leasing ist nichts anderes als ein Gebrauchtwagenkauf. Unabhängig davon, ob man den Wagen vorher selbst gefahren ist.

    Ja und nein ;)
    Denn hier muss man unterscheiden...


    Es beginnt damit, ob für das Fahrzeug "marktübliche Leasingraten" gezahlt wurden, und ob die Auslöse-Summe des Fahrzeuges einem Wert entspricht, der auf marktüblichen Niveau liegt.
    Ist das alles in ordnung, gibt es normalerweise keine Probleme...
    Es kann aber auch sein, dass das Finanzamt bei der Konstellation der Meinung ist, Du hast über die gewerbliche Abschreibung nur versucht das Fahrzeug günstiger in Dein Eigentum zu überführen...


    Schlimmer wird es, wenn eine hohe Leasingrate gezahlt wurde und somit das Fahrzeug anschliessend unter dem marktüblichen Preis ins Privateigentum überführt wird. Hierbei speilt es keine Rolle, ob da nun der Händler, die BMW-Bank oder sonstwer zwischenfuscht...


    Zur Erinnerung:
    Das Finanzamt stellt eine These auf...und Ihr müsst dann beweisen!!!!!! das dem nicht so ist ;)
    Könnt Ihr das nicht, seid Ihr im wahrsten Sinne des Wortes in den Arsch gekniffen...


    Ich in seid über 20 Jahren selbstständig und haben schon die abenteuerlichsten Geschichten mit dem FA hinter mir...insofern kann ich nur raten, sich diesbezüglich SEHR GENAU abzusichern und nicht auf irgendwelche Zurufe wildfremder Menschen aus irgendeinem Forum zu verlassen ;)
    Denn am Ende müsst Ihr selber REAL dem Finanzamt Rechenschaft ablegen- und nicht irgendwelche Freaks aus dem iNet ;)

  • Autobild und Sportauto haben einen F82 M4 gegen einen F82 M4 ZCP getestet...mit dem Ergebnis, der M4 ZCP wäre langsamer?! Zu blöd zum testen scheinbar...


    http://f80.bimmerpost.com/forums/showthread.php?t=1290856



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